Nr. 1642
Recht und Steuern

Rechts-Infos

Recht und Steuern

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.

Recht und Steuern

Das Personengesellschaftsrecht wurde modernisiert. Ab dem 01.01.2024 treten die gesetzlichen Änderungen in Kraft – mit Folgen vor allem für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

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Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG („Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“) wurde am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 140/2023) verkündet und tritt am 02. Juli 2023 in Kraft.

Recht und Steuern

Nach Angaben des Bundesfinanzministerium sind rund die Hälfte der Unternehmen, die zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet sind und bisher von den Übergangsfristen profitierten, der Eintragungspflicht nicht nachgekommen

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Mit Ablauf des 31.12.2022 endet die letzte der drei Übergangsfristen für die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister.

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Kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB für fehlende Offenlegung von Rechnungsunterlagen - vor dem 11. April 2023

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Achtung: Mitteilungspflichten an das Transparenzregister

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Das Bundesministerium der Finanzen hat Ende Oktober die Nationale Risikoanalyse im Bereich "Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" vorgelegt.

Recht und Steuern

In bestimmten Fällen können Baumaßnahmen zu Entschädigungsansprüchen für Unternehmen führen.

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Das European Intellectual Property Rights Helpdesk bietet Beratung zum geistigen Eigentum an.

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Das Bundesfinanzministerium warnt vor E-Mails, in denen eine Steuerrückerstattung angekündigt wird.

Recht und Steuern

Die ICANN (internationale Vergabestelle für Top level domains) hat beschlossen, den bisher beschränkten Top-level Raum quasi unbegrenzt zu öffnen. Künftig werden domain Endungen wie bmwi, faz, ihk etc. neben den bisher bekannten (zum Beispiel: .de, .com) möglich sein. Damit wird auch eine xxx-domain für erotische Dienstleistungen geschaffen. Markeninhaber können ihre Marken hierfür sperren lassen. Eine 30-Tagefrist läuft ab dem 07.09.2011.

Recht und Steuern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich am 5. April 2011 zur Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen ein nur zum Teil in Deutschland hergestelltes Produkt - hier: Besteckset - mit "Made in Germany" beworben werden darf.

Assessor Dr.Andreas Leweringhaus
Geschäftsbereich Starthilfe, Unternehmensförderung, Recht