Recht und Steuern

Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02. Juli 2023 in Kraft

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG („Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“) wurde am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 140/2023) verkündet und tritt am 02. Juli 2023 in Kraft.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Missständen in Unternehmen und dient der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet, an die sich Hinweisgeber mit Informationen über straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsverstöße im Unternehmen wenden können. Geschützt wird die Vertraulichkeit der Meldung sowie der Identität des Hinweisgebers. Zudem sieht das Gesetz den Schutz des Hinweisgebers vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz (bspw. Abmahnung, Kündigung etc.) vor, sofern die Meldung vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst ist.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung und des Bundesamts für Justiz.