Nr. 2970070
Recht und Steuern

Offenlegung von Jahresabschlüssen

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Geringere Gliederungstiefe der Bilanz, Verkürzte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, Ausnahme von der Anhangpflicht und weitere Änderungen.

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Zahlreiche Ordnungsgeldverfahren eingeleitet

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Seit 1986 müssen Kapitalgesellschaften in Deutschland ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Die Offenlegung dient insbesondere dem Gläubigerschutz, aber auch dem Funktionsschutz des Marktes.

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Der Europäische Gerichtshof hat die Offenlegungspflicht der GmbH & Co. KG bestätigt.

Assessor Dr.Andreas Leweringhaus
Geschäftsbereich Starthilfe, Unternehmensförderung, Recht