Nr. 433
Recht und Steuern

Gewerberecht

Recht und Steuern

Seit 25.03.2009 sind die Paragraphen 15a und 15b der Gewerbeordnung ersatzlos gestrichen. Dies betrifft die Anbringung von Namen und Firma am Geschäftslokal und die Namensangabe im Schriftverkehr.

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Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die legale Arbeitnehmerüberlassung. Es soll zugleich illegale Formen der Arbeitnehmerüberlassung bekämpfen. Das Gesetz wurde mehrfach geändert. Dieses Merkblatt gibt den aktuellen, ab 1. April 2017 geltenden Stand wieder.

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Immobilienmakler ist, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder (als sogenannter Nachweismakler) die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung - GewO -).

Recht und Steuern

Bei finanziellen Engpässen wird die Zahlung von Löhnen und Gehältern oftmals als vorrangige Arbeitgeberpflicht angesehen; die außerdem abzuführenden Steuern, die Beiträge an die Sozialversicherungsträger und an die Berufsgenossenschaften können dann nicht mehr zeitgleich bzw. gar nicht entrichtet werden.

Immobilienmakler
Symbolbild: Paragraf vor Haus © Pixabay

Information zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens (Stand Juni 2018).

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Die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb einer Gaststätte wurden im Jahr 2002 novelliert und dabei einer Schlankheitskur unterzogen.

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Mit der umfassenden Novellierung des Versicherungsvertragsrechts gelten seit 2008 für Versicherer weitgehende Neuerungen und Pflichten.

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Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis, § 34 b Abs. 1 Gewerbeordnung.

Assessor Dr.Andreas Leweringhaus
Geschäftsbereich Starthilfe, Unternehmensförderung, Recht