Nr. 997
Innovation und Umwelt

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Innovation und Umwelt

Seit dem 12. August 2026 ist die neue PPWR Verpackungsverordnung in Kraft. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Regelungen zusammen.

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Wer verpackte Ware für private Endverbraucher in Verkehr bringt, musste sich seit 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (kostenfrei) registrieren. Zum 01.07.2022 wurde diese Registrierungspflicht auf nahezu alle Unternehmen ausgeweitet.

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Die französische Regierung hat offiziell bekannt gegeben, dass das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können, von 2025 auf 2030 verschoben wird.

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Betroffene Unternehmen müssen sich auf der "DIVID", der Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamtes, registrieren. Wer die Registrierung beziehungsweise Datenmeldung versäumt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen und unterliegt einem Vertriebsverbot.

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Alle Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, also sowohl Transporte zwischen EU-Staaten als auch Importe in oder Exporte aus der EU. Diese Verordnung wurde novelliert und am 30.04.2024 neu veröffentlicht.

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Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und Neufassung Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) kommen.

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Kennzeichnung Getraenkebecher © EU Kommission

Die EU- Einwegkunststoffrichtlinie sieht Kennzeichnungspflichten für bestimmte Hygieneartikel, Feuchttücher, Tabakprodukte und Getränkebecher vor. Die Regelungen sind am 3. Juli 2021 in Kraft getreten.

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Nach § 5 Abs. 2 Verpackungsgesetz dürfen Kunststofftragetaschen ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Konkret betroffen sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Auch bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot.

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Mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes setzt Deutschland die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie um. Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.

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Leonard Brenner
Referent für Umwelt und Raumordnung