Nr. 997
Innovation und Umwelt

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Innovation und Umwelt

Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (Messing) ist mittelfristig in Neuwaren nicht mehr zulässig. Teilweise wurden Anträge auf erneute Verlängerung der Ausnahmen gestellt, jedoch mit ungewissen Erfolgsaussichten. Sowohl im November 2025 als auch im Dezember 2025 wurden Änderungen der RoHS-Richtlinie veröffentlicht, die für die Elektrobranche von Bedeutung sind.

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Am 7. Oktober 2025 ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz in Kraft getreten. Unternehmen, die Batterien in den Verkehr bringen, müssen ihre aktuelle Registrierung ergänzen. Aktuell gilt: Waren Sie bereits vor dem 18. August 2025 registriert, wurden Ihre Registrierungen an die neue Rechtslage „angepasst“. Aber: Sie müssen bis zum 15. Januar 2026 weitere Aufgaben erledigen, damit Sie Ihre Registrierungen nicht verlieren. Hier finden Sie die wesentlichen Informationen auf einem Blick.

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Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gilt für die meisten elektrisch oder elektronisch betriebenen Produkte. Es schreibt eine Registrierung der Hersteller bzw. Importeure dieser Geräte vor dem Markteintritt vor.

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Deutschland muss seine Abfallverzeichnisverordnung, die im Wesentlichen das EU-Abfallverzeichnis wörtlich zitiert, bis circa Dezember 2026 anpassen; vielleicht wird man jene Änderungsverordnung pünktlich zum 01.01.2027 in Kraft treten lassen. Einstweilen gelten die bisherigen 6-stelligen Abfallschlüssel und zugehörigen Abfallbezeichnungen weiter.

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Am 22.01.2025 wurde die EU-Verpackungsverordnung verkündet, die am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Damit beginnt eine 18-monatige Vorbereitungszeit, ehe die neuen Vorgaben ab 12. August 2026 zu beachten sind.

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Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat gemeinsam mit den Außenhandelskammern ihre Broschüre zum "Umgang mit Verpackungen in Europa" aktualisiert und im Juli 2024 neu veröffentlicht. Sie umfasst neben den meisten EU-Staaten auch Großbritannien, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Am Ende jedes Länder-Abschnitts ist jeweils angegeben, wann die letzte Aktualisierung erfolgte.

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Die neue EU-Batterieverordnung wird stufenweise wirksam, ein wichtiger Stichtag war dabei der 18. August 2024. Für alle Batterien, die seit dem 18.08.2024 erstmalig in Verkehr gebracht werden, besteht die Pflicht zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung und zum Anbringen einer CE-Kennzeichnung.

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Die Bergische IHK warnt vor Abmahnungen wegen möglicher Verstöße gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG) in der Außer-Haus-Gastronomie.

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Wer verpackte Ware für private Endverbraucher in Verkehr bringt, musste sich seit 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (kostenfrei) registrieren. Zum 01.07.2022 wurde diese Registrierungspflicht auf nahezu alle Unternehmen ausgeweitet.

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Die französische Regierung hat offiziell bekannt gegeben, dass das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können, von 2025 auf 2030 verschoben wird.

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Betroffene Unternehmen müssen sich auf der "DIVID", der Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamtes, registrieren. Wer die Registrierung beziehungsweise Datenmeldung versäumt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen und unterliegt einem Vertriebsverbot.

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Alle Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, also sowohl Transporte zwischen EU-Staaten als auch Importe in oder Exporte aus der EU. Diese Verordnung wurde novelliert und am 30.04.2024 neu veröffentlicht.

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Unternehmen, deren Produkte unter die europäische RoHS-Richtlinie fallen könnten, profitieren gegebenenfalls von Ausnahmeregelungen in den Anhängen III und IV der Richtlinie. Diese sind jeweils befristet, aber können verlängert werden, wenn spätestens 18 Monate vor Ablauf der Frist entsprechende Verlängerungsanträge gestellt werden.

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Ab dem 1. Juli 2022 sind Supermärkte, Discounter und Drogerien unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Die Regelung soll die Sammelquote erhöhen.

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Die Novelle des Verpackungsgesetzes nimmt seit dem 1. Juli 2022 unter anderem Akteure im E-Commerce stärker in die Pflicht.

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Wer verpackte Ware für private Endverbraucher in Verkehr bringt, musste sich seit 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Zum 01.07.2022 wird diese Registrierungspflicht auf nahezu alle Unternehmen ausgeweitet.

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Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und Neufassung Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) kommen.

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Kennzeichnung Getraenkebecher © EU Kommission

Die EU- Einwegkunststoffrichtlinie sieht Kennzeichnungspflichten für bestimmte Hygieneartikel, Feuchttücher, Tabakprodukte und Getränkebecher vor. Die Regelungen sind am 3. Juli 2021 in Kraft getreten.

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Nach § 5 Abs. 2 Verpackungsgesetz dürfen Kunststofftragetaschen ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Konkret betroffen sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Auch bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot.

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Mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes setzt Deutschland die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie um. Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.

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Das Verpackungsgesetz hat am 01.01.2019 die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst. Adressaten sind wie bisher in erster Linie die Inverkehrbringer verpackter Waren. Änderungen ergaben sich unter anderem bei der Zuordnung zu gewerblichen oder privaten Endverbrauchern. Für den Vollzug wurde eine neue „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ geschaffen.

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Seit dem 1. Januar 2023 sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, für den Außer-Haus-Verkauf neben den bekannten Einwegkunststoffverpackungen auch eine Mehrwegalternative für Essen und Getränke anzubieten. Kunden können entscheiden, ob sie ihr Essen in der bewährten Einwegverpackung oder im Mehrwegbehälter mitnehmen.

Dipl.-Phys. Volker Neumann
Geschäftsbereich Standortpolitik, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit