Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Nach rund 15 Jahren Diskussion wird es nun doch eine Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und eine Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geben. Bundestag und Bundesrat haben letztlich zugestimmt, weshalb sie im 3. Quartal 2021 verkündet werden kann. Sie wird nach weiteren zwei Jahren Übergangsfrist in Kraft treten.
Im Vergleich zu dem im November 2020 beschlossenen Verordnungspaket enthält die Endfassung die sogenannte Länderöffnungsklausel in § 8 Absatz 8 der BBodSchV. Danach können Länder abweichende Regelungen zur Verfüllung festlegen, wenn nachgewiesen wird, dass eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung erfolgt. Diese im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbarte Öffnungsklausel fand im Bundesrat vor wenigen Wochen zunächst keine Mehrheit. Die erneute Aufnahme der Klausel in den Entwurf macht ein neues Gesetzgebungsverfahren notwendig, das nun erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Mantelverordnung ist am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft. Dann werden erstmals bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Abfälle gelten. Aufgrund der Öffnungsklausel in der Bodenschutzverordnung können Länder jedoch abweichende Anforderungen an die Verfüllung festlegen. Das Verordnungspaket kann beim Bundesanzeiger abgerufen werden: Link.
Die Drucksache im Bundestag finden Sie unter diesem Link.