Innovation und Umwelt

Novelle der EU-Abfallverbringungsverordnung veröffentlicht

Alle Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, also sowohl Transporte zwischen EU-Staaten als auch Importe in oder Exporte aus der EU. Diese Verordnung wurde novelliert und am 30.04.2024 neu veröffentlicht.
Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen (Link zum EU-Amtsblatt) hat nach einer zweijährigen Übergangsfrist - also am 21. Mai 2026 - die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 komplett abgelöst.

Neuerungen:

• die elektronische Verfahrensabwicklung über das System DIWASS (Artikel 27 VVA) sowohl „Grüne Liste“ als auch „Gelbe Liste“
• das Ausfuhrverbot für Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten ab dem 21. November 2026 nach Artikel 39 VVA (bis dahin gilt die Notifizierungspflicht) sowie eine Notifizierungspflicht für Kunststoffabfälle bei der Ausfuhr in OECD-Staaten
• Überprüfung umweltgerechter Bewirtschaftung durch Audits ab dem 21. Mai 2027

Eine gut lesbare und strukturierte Übersicht über die kommenden Änderungen infolge der neuen Verordnung hat die SAM mbh (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) veröffentlicht. Sie ist auf der SAM-Homepage in Form einer 14-seitigen pdf-Datei zu finden ( Abfallverbringung | SAM GmbH RLP (sam-rlp.de) )

Quelle: IHK Südlicher Oberrhein, Umweltbundesamt