Nr. 4398424

Gewerberecht

Am 1. Juli 2021 tritt der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft. Dieser sieht die Einführung eines zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystems für Spieler vor, zu dem sich jeder Betreiber ab dem 1. Juli 2021 verpflichtend anmelden muss. Hiervon betroffen sind alle legalen Spielangebote des Glücksspielstaatsvertrags wie z. B. Spielhallen und Gaststätten, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Internetseite.

Antragsfrist für Bestandsschutz endet am 13. Februar 2021

Ob eine Tätigkeit dem Handwerk, der Industrie, dem Handel oder der Dienstleistungsbranche zuzuordnen ist, ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Die richtige Einordnung ist dabei sowohl für die Frage der Kammerzugehörigkeit als auch eventuell erforderliche handwerkliche Qualifikationen entscheidend. Eine Orientierungshilfe für die Beurteilung bietet der Leitfaden Abgrenzung, der zuletzt grundlegend überarbeitet wurde. Der aktualisierte Leitfaden kann neben weiteren Merkblättern zur Abgrenzung auf unserer Internetseite abgerufen werden.