Tag der offenen Tür im Einzelhandel

Einzelhändler werben immer öfter mit einem „Tag der offenen Tür“ bzw. mit einem sogenannten „Schausonntag“, um ihr Einzelhandelsgeschäft während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten − hauptsächlich an Sonntagen – zum Zweck der Warenbesichtigung für interessierte Kunden zu öffnen. Unser Merkblatt informiert Sie über die rechtlichen Voraussetzungen, die bei einem solchen „Tag der offenen Tür“ zu beachten sind.