Reiseveranstalter und Reisebüro, -vermittler

Neues Reiserecht gilt ab 1. Juli 2018

Die EU-Pauschalreiserichtlinie ist nach einer Überarbeitung ab 1. Juli 2018 in ihrer neuen Fassung anzuwenden. Damit soll dann in allen EU-Mitgliedsstaaten das gleiche Recht gelten. Durch diese Vollharmonisierung ändert sich auch das deutsche Reiserecht. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung "verbundener Reiseleistungen". Erweitert wurden auch die Informationspflichten.

In je einem ausführlichen Merkblatt für Vermittler, Destinationsmanagementorganisationen (DMOs), Reiseveranstalter und Gastgeber werden die neuen Regelungen vorgestellt.