Allgemeine Informationen

Egal ob Existenzgründer oder bereits Selbständiger – viele gewerberechtliche Fragestellungen kommen auf einen Gewerbetreibenden zu.

Handelt es sich bei meiner Tätigkeit um ein Gewerbe oder einen freien Beruf? Benötige ich eine Genehmigung oder Erlaubnis für mein Vorhaben? Wie läuft eine Versteigerung oder ein Wanderlager ab? ….

Informationen zu diesen und anderen Fragen des Gewerberechts erhalten Sie in dieser Rubrik oder auch gerne telefonisch oder persönlich bei Ihren Ansprechpartnern der IHK für Oberfranken Bayreuth.

Gewerbeanmeldung

Jede auf Dauer angelegte erlaubte selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ist beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzumelden. Ausgenommen hiervon sind freie Berufe, die Urproduktion sowie die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
Zu unterscheiden ist zwischen einem stehenden Gewerbe und einem Reisegewerbe. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung z. B. ohne Terminvereinbarung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben tätig ist. Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe tritt der Kunde nicht an den Unternehmer heran, sondern der Reisegewerbetreibende kommt unangemeldet zum möglichen Kunden.

Erlaubnis- und genehmigungspflichtige sowie überwachungsbedürftige Gewerbe

Neben der grundsätzlichen Gewerbefreiheit in Deutschland sind für eine Vielzahl von selbständigen Tätigkeiten Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich. Auch der Überwachung unterliegen einige. Gewerbetreibende in manchen Branchen müssen beispielsweise eine Sachkundeprüfung ablegen, an einer Unterrichtung teilnehmen, ihre Zuverlässigkeit und ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen. Welche Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Gewerbe erforderlich sind, finden Sie unter “weitere Informationen”.