Nr. 4407088

aktuelle Rechtsprechung

Ende Dezember 2022 sind höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht ergangen. Für Arbeitgeber sind diese Urteile höchst interessant, enthalten sie doch neue Hinweispflichten, die beachtet werden müssen. Ohne einen entsprechenden Hinweis des Arbeitgebers verjähren danach Urlaubsansprüche nicht mehr, nicht einmal nach der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren.

Ab dem 1. Januar 2023 ist das neue elektronische Verfahren für alle Beteiligten verpflichtend. Die Krankschreibung erfolgt dann nur noch digital und die gesetzlichen Krankenkassen müssen den Arbeitgebern die Arbeitsunfähigkeitsdaten zum Abruf bereitstellen.

Arbeitgeber müssen künftig bei Einstellungen von Mitarbeitern mehr Informationen geben als dies bisher notwendig war. Das neue Nachweisgesetz gilt ab dem 1. August 2022.

Das Kurzarbeitergeld wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei vorübergehendem Arbeitsausfall in Betrieben gewährt, in denen regelmäßig mindestens eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld sollen den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und dem Betrieb die eingearbeiteten Arbeitnehmer erhalten werden (siehe Gesetzesbegründung in Bundestagsdrucksache 13/4941, Seite 183).

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Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei dem verbindlich geklärt wird, ob ein Auftragnehmer als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger tätig ist, hat einige Neuerungen erfahren. Die Feststellung bezieht sich nun direkt auf die Statusunterscheidung anstatt wie vorher auf die Versicherungsflicht. Außerdem kann das Verfahren nun vorab, modellhaft für gleichgeartete Beschäftigungen, sowie im Bezug auf Dreiecksverhältnisse vorgenommen werden. Im Widerspruchsverfahren besteht nun die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung.