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Fördermittel für Innovationsvorhaben

Der Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union warten mit einer Vielzahl an Förderprogrammen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf. Viele dieser Programme sind für kleine und mittlere Unternehmen – sogenannte KMU – zugeschnitten. Die genauen Anforderungen an die jeweiligen Fördervoraussetzungen sind in jedem Fall zu prüfen und zu beachten.
In der Förderdatenbank des Bundes können Sie nach aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union recherchieren und sich über die Fördervoraussetzungen informieren. Hier finden Sie übrigens alle Förderprogramme – egal ob für Unternehmen oder Privatpersonen, für Zuschüsse oder Darlehen, themenspezifisch oder themenoffen.
WICHTIG! Mit einem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt worden ist und – bis auf wenige Ausnahmen – der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Das bedeutet: Angebote dürfen (und müssen gegebenenfalls sogar) vor der Antragstellung eingeholt werden; keinesfalls dürfen zu diesem Zeitpunkt jedoch Aufträge vergeben werden (auch nicht mündlich).
Die wichtigsten Informationen sowie die “Klassiker” unter den Förderprogrammen für Innovationsvorhaben haben wir Ihnen unten zusammengestellt.
Sie haben ein Förderprogramm gefunden und sind sich nicht sicher, ob es zu Ihrem Projekt passt? Oder planen Sie ein Projekt und können kein geeignetes Förderprogramm ausfindig machen? Sprechen Sie uns an – Ihr IHK-Ansprechpartner nimmt sich gerne Zeit für eine Innovationsberatung mit Ihnen.
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Dieses Webinar der IHK München gibt einen guten, schnellen Überblick in Sachen Förderprogramme für F&E-Vorhaben.

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Der Innovationsgutschein Bayern unterstützt kleine Unternehmen und Gründer/innen bei der Verwirklichung innovativer Produkte, Verfahren, Software oder Dienstleistungen im Bereich technologischer Innovationen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Entwicklungspartner oder Forschungseinrichtungen.

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ZIM unterstützt Unternehmen bei F&E-Vorhaben für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Es kann sich um Einzel- oder Kooperationsprojekte - auch mit internationalen Partern - handeln.

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Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum – kurz EUIPO – unterstützt im Auftrag der Europäischen Kommission kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anmeldung von Schutzrechten (u.a. Patente, Marken, Designs) und bietet weitere Hilfestellung bei Fragen oder Streitigkeiten.

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WIPANO fördert einen kompletten Patentierungsprozess für Unternehmen, welche in den zurückliegenden drei Jahren kein technisches Schutzrecht angemeldet haben. Auch die Unterstützung bei Normungsaktivitäen ist möglich.

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Das Forschungszulagengesetz fördert steuerlich die Forschung und Entwicklung (FuE) mit den Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Zuletzt wurden die Möglichkeiten des FZulG durch das Wachstumschancengesetz noch einmal deutlich erweitert. Wir haben unser Informationsangebot aktualisiert, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, wie Sie man als forschendes Unternehmen steuerlich von der Forschungszulage profitieren kann.

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KMU steht für Kleine und Mittlere Unternehmen. Was das im Einzelnen bedeutet, erfahren Sie hier.

Dr.Dominik P. Erhard
Innovation/Technologie/Gewerbliche Schutzrechte