WIPANO - Patentförderung
Antragsberechtigte
Mit Förderprogramm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" werden kleine und mittlere Unternehmen (
KMU) bei der erstmaligen Sicherung und Verwertung ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch Gewerbliche Schutzrechte unterstützt. Die Aktion wendet sich an KMU und Angehörige der Freien Berufe im Hauptgewerbe, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als drei Jahre zurückliegt.
Ablauf und finanzieller Umfang
Die Kosten der ersten Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung werden nach sogenannten Leistungspaketen bezuschusst:
Leistungspaket | Bezeichnung | maximale Fördersumme |
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LP 1
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Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit
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800 €
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LP 2
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Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung
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800 €
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LP 3
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(Strategie-)Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung
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1.000 €
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LP 4
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Schutzrechtsanmeldung (Amtgebühren und Ausgaben für Patentanwalt)
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10.000 €
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LP 5
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Aktivitäten zur Verwertung
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4.000 €
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Wichtig! Um eine Förderung zu erhalten, müssen mindestens LP 1, 2 und 4 bearbeitet werden. Ist eine Auslandsanmeldung geplant, so ist auch die Durchführung des LP 3 verpflichtend.
Die maximale Fördersumme beträgt 16.600 €.
Mehrausgaben in einzelnen Leistungspaketen (LP) können durch Minderausgaben in anderen LP im Rahmen der Gesamtzuwendung gedeckt werden. Das LP 4 darf allerdings nicht zur Deckung anderer LP verwendet werden.
Antragsverfahren
Anträge können nur über das elektronische Formularsystem "easy-online"gestellt werden. Die ausgefüllten Förderanträge müssen außerdem noch in unterschriebener Papierform beim Fördergeber eingereicht werden.
Wie immer gilt: Starten Sie nicht mit dem Vorhaben, solange Sie nicht den Zuwendungsbescheid erhalten haben! Planen Sie dafür mindestens einen Monat nach Antragstellung (online
und postalisch) ein.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf den
Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).