WIPANO - Patentförderung
Antragsberechtigte
Mit Förderprogramm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung und Verwertung ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch Gewerbliche Schutzrechte unterstützt. WIPANO richtet sich an KMU im Hauptgewerbe, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung bzw. WIPANO-Förderung mehr als drei Jahre zurückliegt.
Ablauf und finanzieller Umfang
WIPANO gliedert sich in zwei Module, wobei Modul 2 optional ist und ausschließlich nach Abschluss von Modul 1 durchgeführt werden kann. Sämtliche förderfähigen Leistungen müssen durch externe Dienstleister erbracht werden. Die Förderquote beträgt unter Beachtung der genannten Maximalfördersummen 50%.
Leistungspaket | Förderfähige Leistungen | maximale Fördersumme |
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Modul 1
Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters
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10.000 € |
Modul 2
Aktivitäten zur Verwertung
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6.000 € |
Antragsverfahren
Anträge werden über das elektronische Formularsystem "easy-online"gestellt.
Im Zuge der Antragserstellung soll der gewünschte Vorhabensbeginn auf mindestens einen Monat später gelegt werden. Wenn Sie aus dringenden Gründen (zum Beispiel wegen einer bereits feststehenden Messeteilnahme) früher mit Ihrer Patentanmeldung beginnen müssen, so können Sie einen Eilantrag stellen. Hierfür ist unbedingt Kontakt zum Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535 oder wipano-ptj@fz-juelich.de) aufzunehmen und um eine "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" zu bitten.
Wie immer gilt: Starten Sie nicht mit dem Vorhaben, solange Sie nicht den Zuwendungsbescheid bzw. die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten haben!
Vor Antragstellung durch externe Dienstleister (bspw. im Rahmen eines anderen Förderprogramms oder durch das Patentzentrum Bayern) absolvierte Stand-der-Technik-Recherchen und/oder Kosten-Nutzen-Analysen gelten nicht als vorzeitiger Maßnahmebeginn, wenn sie nicht älter als sechs Monate sind und im Antrag angegeben werden.
Weitere Informationen und FAQs zu diesem Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).