Innovationsgutschein

Was wird gefördert?

Das bayerische Förderprogramm Innovationsgutschein unterstützt kleine Unternehmen und Gründer/innen bei der Verwirklichung innovativer Produkte, Produktionsverfahren, Software oder Dienstleistungen im Bereich technologischer Innovationen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Entwicklungs- oder Forschungseinrichtungen.
Folgende Tätigkeiten können gefördert werden:
  • Werkstoff- und Designstudien
  • Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik
  • Konstruktionsleistungen, Service Engineering
  • Prototypenbau und Design
  • Produkttests zur Qualitätssicherung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer.
Das antragstellende Unternehmen darf dabei einschließlich etwaiger verbundener Unternehmen höchstens 49 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatzsumme oder -bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro ausweisen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Innovationsgutschein-Varianten

Ein Innovationsgutschein kann in den Varianten Standard oder Plus beantragt werden.
Der Innovationsgutschein Standard unterstützt bei der Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und technischer Dienstleistungen. Die maximal geförderten Ausgaben betragen 30.000 Euro. Die Förderquote beträgt zwischen 40% und 60%.

Der Innovationsgutschein Spezial ist als Ausnahme für besonders innovative, technologieorientierte Vorhaben vorgesehen. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen hierbei mindestens 30.000 Euro betragen; die maximal geförderten Ausgaben liegen bei 80.000 Euro. Die Förderquote beträgt bis zu 60%. Um einen Innovationsgutschein Spezial beantragen zu können, muss zwingend eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung beauftragt werden. Außerdem muss nach Durchführung und Abschluss des Vorhabens eine Veröffentlichung auf der Unternehmens-Homepage erfolgen.
Sie sollten auf jeden Fall zunächst den Kontakt zum zuständigen Projektträger Bayern Innovativ aufnehmen und Ihr geplantes Vorhaben besprechen, bevor Sie einen Antrag für einen Innovationsgutschein Spezial stellen.
Der Innovationsgutschein kann mehrfach genutzt werden. Es empfiehlt sich daher, größere Entwicklungsvorhaben in einzelne Arbeitspakete zu unterteilen und diese über separate Innovationsgutscheine nacheinander abzuarbeiten. Innerhalb von zwei Jahren können bis zu drei Innovationsgutscheine bewilligt werden. Sprechen Sie uns gerne an!