Innovationsgutschein Bayern
Was wird gefördert?
Das bayerische Förderprogramm Innovationsgutschein unterstützt kleine Unternehmen und Gründer/innen bei der Verwirklichung innovativer Produkte, Produktionsverfahren, Software oder Dienstleistungen im Bereich technologischer Innovationen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Entwicklungs- oder Forschungseinrichtungen.
Folgende Tätigkeiten können gefördert werden:
- Werkstoff- und Designstudien
- Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik
- Simulationsmodelle
- Konstruktionsleistungen
- Prototypenbau und technisches Design
- FEM-Berechnungen
- Produkttests zur Qualitätssicherung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer.
Das antragstellende Unternehmen darf dabei einschließlich etwaiger verbundener Unternehmen höchstens 49 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende) haben und einen Vorjahresumsatzsumme oder -bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro ausweisen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Innovationsgutschein-Varianten
Ein Innovationsgutschein kann in den Varianten Standard oder Spezial beantragt werden.
Der Innovationsgutschein Standard unterstützt bei der Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und technischer Dienstleistungen. Die maximal geförderten Ausgaben betragen 38.000 Euro. Die Förderquote beträgt zwischen 40% und 60%.
Der Innovationsgutschein Spezial ist als Ausnahme für besonders innovative, technologieorientierte Vorhaben vorgesehen. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen hierbei mindestens 30.000 Euro betragen; die maximal geförderten Ausgaben liegen bei 99.500 Euro. Die Förderquote beträgt 50%. Um einen Innovationsgutschein Spezial beantragen zu können, muss zwingend eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung beauftragt werden. Außerdem müssen durch die Verwertung der gefördertern Maßnahmen voraussichtlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Sie sollten auf jeden Fall zunächst den Kontakt zum zuständigen Projektträger Bayern Innovativ aufnehmen und Ihr geplantes Vorhaben besprechen, bevor Sie einen Projektskizze für einen Innovationsgutschein Spezial einreichen.
Der Innovationsgutschein Spezial ist als Ausnahme für besonders innovative, technologieorientierte Vorhaben vorgesehen. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen hierbei mindestens 30.000 Euro betragen; die maximal geförderten Ausgaben liegen bei 99.500 Euro. Die Förderquote beträgt 50%. Um einen Innovationsgutschein Spezial beantragen zu können, muss zwingend eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung beauftragt werden. Außerdem müssen durch die Verwertung der gefördertern Maßnahmen voraussichtlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Sie sollten auf jeden Fall zunächst den Kontakt zum zuständigen Projektträger Bayern Innovativ aufnehmen und Ihr geplantes Vorhaben besprechen, bevor Sie einen Projektskizze für einen Innovationsgutschein Spezial einreichen.
Der Innovationsgutschein Bayern kann mehrfach genutzt werden. Es empfiehlt sich daher, größere Entwicklungsvorhaben in einzelne Arbeitspakete zu unterteilen und diese über separate Innovationsgutscheine nacheinander abzuarbeiten. Innerhalb von drei Jahren können bis zu vier Innovationsgutscheine bewilligt werden.
Sie planen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, für das der Innovationsgutschein oder ein anderes Förderprogramm infrage kommt? Sprechen Sie uns gerne an!
Sie planen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, für das der Innovationsgutschein oder ein anderes Förderprogramm infrage kommt? Sprechen Sie uns gerne an!
