ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das bundesweite technologie- und branchenoffene Förderprogramm ZIM richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Unternehmen unter 1000 Mitarbeitern.

Webinare über ZIM

Das BMWi bietet ein kostenfreies Webinar-Informationsangebot zu interessanten Themen rund um die ZIM-Förderung. Hier können Sie sich einen ersten Überblick über das ZIM-Angebot verschaffen oder weitere vertiefende Informationen über spezifische Bereiche des Förderangebots erhalten. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen. Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei. Informationen zur Anmeldung und die Termine finden Sie auf der ZIM-Themenseite.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), sofern diese mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) kooperieren.
Wenn Ihr Unternehmen bereits ein ZIM-Projekt bewilligt bekommen hat, ist eine weitere Bewilligung für ein weiteres ZIM-Projekt erst 24 Monate später möglich.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei ihren FuE-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Gefördert werden deshalb:
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Einzelprojekte einzelner Unternehmen
  • Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Unternehmen
  • Kooperationsprojekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung, auch größere Verbundprojekte mit unterschiedlichen Technologiepartnern
  • Einzelprojekte mit Auftrag an Forschungspartner
  • Leistungen zur Markteinführung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Unternehmensgröße gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 550.000 Euro bei Einzelprojekten und maximal 450.000 Euro bei Kooperationsprojekten. Bei Kooperations- und Verbundprojekten betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben (auf Basis der Personalkosten) maximal 450.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der teilnehmenden Partner.
Die maximal zuwendungsfähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien liegen bei 100.000 Euro und für Leistungen zur Markteinführung bei 60.000 Euro.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Unternehmensgröße
Einzelprojekte
(max. 550 TEUR)
Kooperationsprojekte
(max. 450 TEUR)
Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern
(max. 450 TEUR)
Kleine Unternehmen* in strukturschwachen Regionen
45 %
55 %
60 %
Kleine Unternehmen* max. 10 Jahre nach Gründung
45 %
50 %
60 %
Kleine Unternehmen*
40 %
45 %
55 %
Mittlere Unternehmen*
35 %
40 %
50 %
Unternehmen < 500 Mitarbeiter#
25 %
30 %
40 %
Unternehmen < 1.000 Mitarbeiter (nur in Kooperation mit einem KMU)
-
30 %
40 %
Die maximal möglichen Zuschüsse liegen dann zwischen 112.500 Euro und 270.000 Euro. 
Die Förderquote für Durchführbarkeitsstudien beträgt zwischen 70 Prozent und 50 Prozent, je nach Unternehmensgröße, der Zuschuss maximal somit zwischen 30.000 Euro und 70.000 Euro.

Wann und wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel ca. drei Monate. Es kann jedoch auf eigenes Risiko bereits nach Antragseingang beim Projektträger mit dem Vorhaben begonnen werden. Formulare für die Antragsstellung können unter www.zim.de heruntergeladen werden.
Bei Unsicherheit über die Förderwürdigkeit des geplanten FuE-Vorhabens empfiehlt sich die Einreichung einer kurzen Projektskizze (ca. vier Seiten) beim Projektträger. Dort wird die Skizze zügig geprüft; eine Rückmeldung dazu ist in der Regel binnen zwei Wochen zu erwarten. Insbesondere bei Projekten, bei denen der Kern der Innovation softwarebasiert ist, raten wir zum Einreichen einer Projektsskizze.

Wie lange läuft das Programm?

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2024. Anträge müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden.

Spezielle Ausschreibungen für internationale Projekte

Das BMWi fördert im Rahmen des ZIM-Programms besonders FuE-Projekte zwischen internationalen und deutschen mittelständischen Unternehmen. Folgende Ausschreibungen sind derzeit veröffentlicht: aktuelle und geplante internationale Ausschreibungen

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Für Fragen zum Förderprogramm ZIM stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme.
Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.