Existenzgründung

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern

Vor der Gewerbeanmeldung als Haupterwerb begleiten Coaches Existenzgründer und Unternehmensnachfolger auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee und unterstützen sie bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Auch wenn ein Nebenerwerb zum Vollerwerb ausgebaut werden soll, kann diese konkrete Unterstützung genutzt werden.

Zuschuss

Im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoachings Bayern werden maximal 70 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst, höchstens 560 Euro je Beratungstag. Es können maximal zehn Tage gefördert werden. 
Grundsätzlich kann jede betriebswirtschaftliche Frage, die bei der konkreten Planung einer Existenzgründung auftritt, im Coaching behandelt werden. Die Förderung kann beantragt werden, wenn innerhalb eines Jahres eine Selbstständigkeit angestrebt wird und bisher keine Selbstständigkeit oder nur im Nebenerwerb gegeben war. 
Nicht antragsberechtigt sind Gründer, die in den letzten zwölf Monaten vor der Antragstellung eine unternehmerische Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt haben oder die in den letzten zwölf Monaten vor der Antragstellung Geschäftsführer oder Prokurist in einem Unternehmen waren und an diesem Unternehmen mit 15 Prozent oder mehr Geschäftsanteilen beteiligt sind oder waren.
Ausgenommen von der Förderung sind folgende Punkte:
  • Beratungen mit Themenschwerpunkten auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen 
  • Vertragsausarbeitungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten, die Entwicklung und Installation von EDV-Software 
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Beratungen, bei denen bereits andere öffentliche Zuschüsse verwendet wurden.

Antragstellung

Die Antragstellung ist ab sofort auch online möglich. Der Zuschussantrag kann mit den erforderlichen Unterlagen über diesen Weg eingereicht werden. Sofern keine elektronische Signatur verfügbar ist, können alternativ die online-ausfüllbaren pdf-Formulare genutzt werden. Der bisherige Zuschussantrag behält weiterhin seine Gültigkeit.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung und Abrechnung finden Sie unter „Weitere Informationen“.  
Zusätzlich zum Antrag sind einzureichen:
  • eine Beschreibung der geplanten Coachingmaßnahmen
  • das Unternehmenskonzept (Businessplan) sowie
  • ein Lebenslauf des Antragstellers.
Bewilligungsstelle für Antragsteller mit Wohnsitz in Unterfranken ist die IHK Nürnberg.

Beraterauswahl 

Beachten Sie bitte,  dass für ein gefördertes Coaching nur Berater gewählt werden dürfen, die im Sinne der aktuellen „Richtlinie Vorgründungscoaching“ zugelassen sind.
Wichtig: Erst nach erfolgter Bewilligung durch die IHK Nürnberg darf mit dem Coaching begonnen werden. Eine der Bewilligung vorausgegangene Beratung kann nicht bezuschusst werden.