Rechtsinformation

Zertifizierter Verwalter

Aufgrund von Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes hat jeder Wohnungseigentümer den Anspruch, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ab dem 1. Dezember 2022 durch einen zertifizierten Verwalter vorgenommen wird.
Wer sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen darf, regelt die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung, ZertVerwV). Diese ist am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Danach dürfen sich als zertifizierter Verwalter die Personen bezeichnen, die die entsprechende Prüfung bestanden haben. Personen mit vergleichbarer Qualifikation (abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, abgeschlossene Berufsausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, anerkannter Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt oder geprüfte Immobilienfachwirtin, Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt, Befähigung zum Richteramt) sind einem zertifizierten Verwalter gleich gestellt und dürfen sich ebenfalls als zertifizierter Verwalter bezeichnen.
Zudem sind in der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung Regelungen zum Gegenstand und zur Durchführung der Prüfung enthalten. In den Bereichen rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen sind vertiefte Kenntnisse und im Bereich Grundlagen der Immobilienwirtschaft sind Grundkenntnisse erforderlich.
Die Industrie und Handelskammer Aachen bietet keine Prüfung zum zertifizierten Verwalter an. Die Prüfung zum zertifizierten Verwalter kann bei den folgenden Industrie und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen abgelegt werden:
Informationen bezüglich Termine und Kosten können sie auf den Websites der entsprechenden Industrie und Handelskammern und bei den hinterlegten Ansprechpartnern erhalten.
 
Stand: Februar 2024