Sachverständige
Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige werden nach strengen Kriterien überprüft und überwacht. Die öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie ist keine Zulassung zu einem Beruf und auch nicht Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Sie soll Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet überdurchschnittlich sachkundige und erfahrene Personen zu Verfügung stellen, wenn ein Bedarf dafür besteht.
Suche nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Video: Sachverständige ... einfach erklärt (Nr. 1254506)
- Sachverständigenliste der IHK Wiesbaden (Nr. 4499504)
- Bundesweite Sachverständigenliste (Link: https://svv.ihk.de/)
Sachverständigen-Intressenten: Informationen zur öffentlichen Bestellung
- Wie wird man Sachverständiger? (Nr. 1255450)
Informationen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Sachverständigenordnung (Nr. 1253346)
- Richtlinie zur Sachverständigenordnung (Nr. 1253164)