Achtung! Aktuell befinden sich Mails im Namen der Industrie- und Handelskammer im Umlauf mit dem Zweck, Daten von Mitgliedsunternehmen zu erschleichen. Diese E-Mails stammen NICHT von der IHK Wiesbaden. Bitte klicken Sie NICHT auf den darin enthaltenen Link.
Nr. 3116

Sachverständige

Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige werden nach strengen Kriterien überprüft und überwacht. Die öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie ist keine Zulassung zu einem Beruf und auch nicht Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Sie soll Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet überdurchschnittlich sachkundige und erfahrene Personen zu Verfügung stellen, wenn ein Bedarf dafür besteht.