Existenzgründung im Verkehrsgewerbe


Wer als Unternehmer gewerblichen Güter- oder Personenverkehr bzw. Verkehr mit Taxen und Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder Lizenz.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit auch, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Was Sie im Einzelnen beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Der Einsatz von Fahrzeugen zur gewerblichen Güterbeförderung unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorschriften. Dabei sind einige wesentliche Punkte zu beachten.

Wer als Unternehmer im gewerblichen Güterverkehr tätig werden will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Eine Voraussetzung dafür ist unter anderem auch eine Prüfung bei der IHK.

Der Einsatz von Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorschriften. Dabei sind einige wesentliche Punkte zu beachten.

Wer als Unternehmer im Bereich Personenverkehr tätig werden will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Eine Voraussetzung dafür ist unter anderem auch eine Prüfung bei der IHK.

Der Einsatz von Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorschriften. Dabei sind einige wesentliche Punkte zu beachten.

Wer als Unternehmer im Bereich Taxen- und Mietwagenverkehr tätig werden will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Eine Voraussetzung dafür ist unter anderem auch eine Prüfung bei der IHK.