Güterverkehr und Logistik

Fachkundeprüfung für Unternehmer/innen im Güterverkehr

Überblick

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Güterkraftverkehrserlaubnis für den nationalen Güterverkehr oder eine EU-Lizenz für den Güterverkehr in der Europäischen Union, die von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde (zum Beispiel das für den Betriebssitz zuständige Landratsamt oder in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung) ausgestellt werden.
Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Für Teilnehmer aus der IHK-Region Ulm wird die Prüfung von der IHK Schwaben in Augsburg durchgeführt. Mehr dazu finden Sie unter "Weitere Informationen".

Ausnahme: Anerkennung einer leitenden Tätigkeit

Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie eine mindestens zehnjährige, ununterbrochene leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder in Speditionsunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Sie ist der IHK grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen und muss schriftlich beantragt werden (Bearbeitungskosten: 65 Euro). Die leitende Tätigkeit muss vom 4. Dezember 1999 bis einschließlich 4. Dezember 2009 ausgeübt worden sein.

Ausnahme: Gleichwertige Abschlussprüfungen

Als Prüfungen der fachlichen Eignung gelten – neben einer abgelegten und bestandenen IHK-Fachkundeprüfung – auch die in der Anlage 4 der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vom 21. Juni 2000 (BGBl. I S. 918, geändert BGBl. I S. 2407), aufgeführten Abschlussprüfungen, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist. Dies sind folgende Abschlussprüfungen:
  • zum/r Speditionskaufmann/frau,
  • zum/r Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Schwerpunkt: Güterkraftverkehr),
  • Fortbildung zum/-r Verkehrsfachwirt/in,
  • Diplom Betriebswirt/in im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim.
Nach § 6 Abs. 2 GBZugV in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung konnten die nach Landesrecht zuständigen Behörden darüber hinaus andere Abschlussprüfungen als Prüfungen der fachlichen Eignung anerkennen. Diese bis zum 4. Dezember 2011 anerkannten Abschlussprüfungen, gelten ebenfalls als Prüfungen der fachlichen Eignung, sofern die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist. Aufgrund der bisher geltenden Rechtslage hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt die Bezeichnung folgender – zusätzlich – anerkannter Abschlussprüfungen bekannt gegeben:
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
Wenn Sie in diesen Fällen eine Bescheinigung über Ihre fachliche Eignung benötigen, können Sie diese nach § 8 der Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr (GBZugV) auf Antrag bei der IHK Ulm erhalten. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter "Weitere Informationen".
Stand: September 2018