Fachkundeprüfung für Unternehmer/innen im Personenverkehr

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen, nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Für Personen aus der IHK-Region Ulm wird die Prüfung von der IHK Schwaben in Augsurg durchgeführt. Informationen dazu und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Ausnahmen: Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie müssen keine Eignungsprüfung ablegen, wenn
  • Sie eine mindestens zehnjährige, ununterbrochene leitende Tätigkeit in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen und Mietwagenverkehrs, nachweisen können. Diese Tätigkeit muss die zur Unternehmensführung erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Sie ist der IHK grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen und muss schriftlich bei der IHK beantragt werden (Bearbeitungskosten: 65 Euro). Die leitende Tätigkeit muss vom 4. Dezember 1999 bis einschließlich 4. Dezember 2009 ausgeübt worden sein.
  • Sie bereits als Unternehmer über eine Genehmigung für Verkehre der o. g. Art verfügen und die erneute Erteilung Ihrer auslaufenden Genehmigung, eine weitere gleichartige Genehmigung oder eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform beantragen wollen.
  • Sie nachweisen, dass Sie eine mit einer Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen "Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr Schwerpunkt Personenverkehr" besitzen.
  • Sie nachweisen, dass Sie eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum "Verkehrsfachwirt Schwerpunkt Personenbeförderung" absolviert haben.
Wenn Sie in diesen Fällen eine Bescheinigung über Ihre fachliche Eignung benötigen, können Sie diese nach § 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) auf Antrag bei der IHK Ulm erhalten. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter "Downloads".
Stand: Februrar 2024