Fachkundeprüfung für Unternehmer/innen im Taxi- und Mietwagenverkehr

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies sind die Landratsämter bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen rund um die Prüfung.