Arbeitsrecht
Neue Anforderungen nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die Richtlinie zielt darauf ab, Lohnungleichheiten zwischen Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu beseitigen. Bis 7. Juni 2026 muss der Gesetzgeber die genauen Maßnahmen im nationalen Recht beschreiben. Ab diesem Zeitpunkt sind die Vorschriften der Richtlinie anzuwenden. Vorbereitende Maßnahmen für Unternehmen beinhalten insbesondere die Prüfung der Entgeltstrukturen und gegebenenfalls deren Anpassung sowie die Vorbereitung der Informations- und Berichtspflichten.
Anhebung des Mindestlohns und der Entgeltgeringfügigkeitsgrenze
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto (2025 waren es 12,82 Euro brutto). Die Mindestlohnkommission hatte zuletzt am 27. Juni 2025 ihren Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns für die Zeit ab 1. Januar 2026 gefasst. Mit der Anhebung des Mindestlohns steigt für entgeltgeringfügige Beschäftigungen (Minijobs) zum 1. Januar 2026 die Verdienstgrenze auf 603 Euro pro Monat. Das entspricht 7.236 Euro pro Jahr. Ab 1. Januar 2027 gilt eine weitere Anhebung.
Die Mindestausbildungsvergütung steigt
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen (nach dem BBiG), die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten neue monatliche Mindestvergütungen. Für 2026 gelten folgende monatliche Mindestbeträge:
• 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
• 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
• 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
• 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr
Im Vergleich zu 2025 steigt die Mindestvergütung im ersten Jahr damit um rund 6,2 Prozent. Ausgenommen sind tarifgebundene Betriebe. Sie können sich nach ihren Tarifverträgen richten – auch wenn darin geringere Mindestausbildungsvergütungen definiert wurden
Wirtschaftrsrecht
Neue Geldwäschegesetzmeldeverordnung (GwGMeldV) – einheitliche Standards für Verdachtsmeldungen ab März 2026
Mit Inkrafttreten am 1. März 2026 schafft die Geldwäschegesetzmeldeverordnung bundeseinheitliche Vorgaben für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz. Die GwGMeldV regelt:
• die technische Form der Meldung (XML-Format, strukturierte Felder),
• die Pflichtangaben wie Aktenzeichen, Meldegründe, beteiligte Personen, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionsdetails,
• Zusatzangaben bei Transaktionen mit Kryptowerten, Immobilien oder SWIFT-Verfahren,
• die Möglichkeit alternativer Übermittlungswege bei technischen Problemen.
Neue Regeln bei Werbung mit Umweltaussagen und Co.
Als Teil des „Green Deals“ setzt die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) erhöhte Anforderungen an die Zulässigkeit von Werbung mit Bezug zu Umwelt und Nachhaltigkeit. Sie ist bis 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen und ab 27. September 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden. In Deutschland soll dies durch das 3. UWG-Änderungsgesetz erfolgen. Dieses befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren.
Neue Anforderungen an den Schutz von Verbrauchern
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2023/2225) zielt darauf ab, den Verbraucherschutz bei der Vergabe von Krediten zu stärken und einen einheitlichen Binnenmarkt für Verbraucherkredite zu schaffen. Sie war bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ist ab 20. November 2026 anzuwenden.
Widerrufsbutton im Online-Handel
Die EU-Richtlinie 2023/2673 sieht die Einführung einer Widerrufsmöglichkeit über einen Widerrufsbutton vor, der den Widerruf per E-Mail oder Brief ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Richtlinie war bis zum 19. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen; ab 19. Juni 2026 müssen die Vorschriften angewendet werden. Alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Verträge über eine Online-Benutzerfläche schließen, müssen den Widerrufsbutton dann vorhalten.
WAB