Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Metall
- Ziel der Prüfung
- Zulassungsvoraussetzungen
- Antrag auf Prüfungszulassung
- Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Rechtsgrundlagen
- Lehrgangsträger
- Prüfungstermine
- Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
- Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungsgebühren
Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zulassungsvoraussetzungen
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” und
- zu den unter Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie
- den Nachweis über die bestandene Ausbilder-Eignungsprüfung (berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen).*
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeister Metall / einer Geprüften Industriemeisterin Metall haben.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
*Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung bei der IHK Ulm in einer gesonderten Prüfung abzulegen ist und einer separaten Prüfungsanmeldung bedarf. Auf diesen Prüfungsteil wird im Folgenden nicht eingegangen. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung finden Sie hier. WICHTIG: Der Prüfungsnachweis der bestandenen Ausbildereignungsprüfung ist bis zum Anmeldeschluss der Prüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” vorzulegen.
Antrag auf Prüfungszulassung
Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid per Mail.
Weitere Informationen zur Online-Prüfungszulassung finden Sie hier.
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Für detaillierte Informationen zum Aufbau und Ablauf der Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihre IHK. Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 36 KB)entnehmen.
Bitte beachten Sie die Strukturierung der Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB), den Prüfungsablauf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB)sowie die Bearbeitungshinweise für die Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 69 KB) und Handlungsspezifische Qualifikationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 69 KB).
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Lehrgangsträger
Auch die IHK Ulm bietet Vorbereitungslehrgänge an: nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Seminar- und Lehrgangsorganisation gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie hier.
Neben den IHK-eigenen Lehrgangsangeboten lohnt sich auch ein Blick auf weitere Bildungsanbieter, die vielfältige Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung und beruflichen Weiterbildung bieten. Zur Recherche eignen sich insbesondere folgende Weiterbildungsdatenbanken:
- https://wis.ihk.de - Weiterbildungsorganisationssystem der Industrie- und Handelskammern
- https://www.arbeitsagentur.de/kursnet – das zentrale Portal der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung
- https://www.iwwb.de – das Informationssystem zur Weiterbildung mit bundesweiten Angeboten
- https://www.zfu.de – die Zentralstelle für Fernunterricht mit geprüften Fernlehrgängen
Zusätzlich haben Sie meistens die Möglichkeit für bundeseinheitliche Prüfungen schriftliche Aufgabensätze vorheriger Prüfungen zu Übungszwecken über den Onlineshop der DIHK-Bildungs gGmbH zu erwerben.
Prüfungstermine
Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
Prüfungsfächer | Jahr 2025 |
Jahr 2026 |
Jahr 2027 |
Jahr 2028 |
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29. April
und
5. November
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29. April
und
5. November
|
29. April
und
21. Oktober
|
3. Mai
und
2. November
|
|
30. April
und
6. November
|
30. April
und
6. November
|
30. April
und
22. Oktober
|
4. Mai
und
3. November
|
Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Prüfungsfächer | Jahr 2025 |
Jahr 2026 |
Jahr 2027 |
Jahr 2028 |
---|---|---|---|---|
|
21. Mai
und
20. November
|
19. Mai
und
19. November
|
20. Mai
und
18. November
|
18. Mai
und
14. November
|
|
22. Mai
und
21. November
|
20. Mai
und
20. November
|
21. Mai
und
19. November
|
19. Mai
und
15. November
|
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem Ablegen aller Prüfungsleistungen durchgeführt.
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung erst möglich ist, wenn Sie den Zulassungsbescheid sowie das Registrierungsscheiben für das Fortbildungs-Infocenter von uns erhalten haben!
Ihre Prüfungsanmeldung nehmen Sie digital über das Fortbildungs-Infocenter vor.Weitere Informationen zur digitalen Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss | |
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Frühjahrsprüfungen | 15. Februar |
Herbstprüfungen | 15. August |
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.