Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ)
- Ich will eine Fort-/Weiterbildungsprüfung machen. Wo kann ich mich informieren?
- Wie hochwertig beziehungsweise anerkannt ist der ausgewählte Abschluss?
- Welche Rechtsgrundlage liegt meiner IHK-Prüfung zu Grunde?
- Wie kann ich mich auf meine Prüfung vorbereiten?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
- Bei welcher IHK muss ich die Zulassung beantragen (zuständige Stelle)?
- Meine zuständige IHK bietet meine Prüfung nicht an. Was unternehme ich?
- Wie erhalte ich meine Zulassung für die Fortbildungsprüfung?
- Warum sind Zulassung und Anmeldung getrennt?
- Wie melde ich mich zur Prüfung bzw. Wiederholungsprüfung an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Was kostet die Prüfung?
- Wie gehe ich vor, wenn ich mich abmelden möchte?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Was ist eine mündliche Ergänzungsprüfung?
- Wie gehe ich mit Hilfsmitteln während der Prüfung um?
- Wann bekomme ich mein Zeugnis?
- Was ist das Fortbildungs-Infocenter?
Ich will eine Fort-/Weiterbildungsprüfung machen. Wo kann ich mich informieren?
Eine Übersicht der von der IHK Ulm angebotenen Prüfungen finden Sie hier. Dazu beraten wir selbstverständlich gerne.
Sofern Sie sich für eine dieser Prüfung entscheiden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Überprüfung der Zulassungssituation bei der IHK
- gegebenenfalls Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang beim entsprechenden Träger
- Anmeldung zur Prüfung bei der IHK
Wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem FAQ.
Wie hochwertig beziehungsweise anerkannt ist der ausgewählte Abschluss?
Im Deutschen beziehungsweise Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Die IHK-Weiterbildungsabschlüsse befinden sich meist auf den Stufen sechs und sieben – gleichwertig zu den Bachelor- und Master-Abschlüssen.
Zum Vergleich: Drei und dreieinhalb-jährige Ausbildungsabschlüsse befinden sich auf Stufe vier.
Zum Vergleich: Drei und dreieinhalb-jährige Ausbildungsabschlüsse befinden sich auf Stufe vier.
Die DIHK erhebt alle fünf Jahre die Erfolgsstudie Weiterbildung, welche die persönlichen als auch beruflichen Auswirkungen der Abschlüsse der höheren Berufsbildung darstellt.
Welche Rechtsgrundlage liegt meiner IHK-Prüfung zu Grunde?
- Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere Kapitel 2 "Berufliche Fortbildung"
- Prüfungsordnung der IHK Ulm für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen
- Verordnungen der jeweiligen Prüfung
Es lohnt sich im eigenen Interesse einen frühzeitigen Blick in die Rechtsgrundlagen zu werfen.
Wie kann ich mich auf meine Prüfung vorbereiten?
In der Regel ist es formal nicht erforderlich, vor der Prüfung einen Vorbereitungslehrgang zu besuchen. Die meisten Prüfungsteilnehmer bereiten sich aber mit solcher Unterstützung vor. Im Kammerbezirk der IHK Ulm sowie bundesweit agieren diverse Lehrgangsanbieter und bereiten mit unterschiedlichen Konzepten (Vollzeit, berufsbegleitend oder sogar über E-Learning) auf die Prüfung bei der IHK vor.
Auch die IHK Ulm bietet Vorbereitungslehrgänge an: nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Seminar- und Lehrgangsorganisation gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie hier.
Neben den IHK-eigenen Lehrgangsangeboten lohnt sich auch ein Blick auf weitere Bildungsanbieter, die vielfältige Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung und beruflichen Weiterbildung bieten. Zur Recherche eignen sich insbesondere folgende Weiterbildungsdatenbanken:
- https://wis.ihk.de - Weiterbildungsorganisationssystem der Industrie- und Handelskammern
- https://www.arbeitsagentur.de/kursnet – das zentrale Portal der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung
- https://www.iwwb.de – das Informationssystem zur Weiterbildung mit bundesweiten Angeboten
- https://www.zfu.de – die Zentralstelle für Fernunterricht mit geprüften Fernlehrgängen
Zusätzlich haben Sie meistens die Möglichkeit für bundeseinheitliche Prüfungen schriftliche Aufgabensätze vorheriger Prüfungen zu Übungszwecken über den Onlineshop der DIHK-Bildungs gGmbH zu erwerben.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verordnung. Üblicherweise sind eine abgeschlossene Ausbildung sowie einige Jahre Berufserfahrung in dem jeweiligen Bereich Voraussetzung für die Zulassung.
Ausnahme:
Bei der AEVO-Prüfung entfallen die Zulassungsvoraussetzungen.
Bei welcher IHK muss ich die Zulassung beantragen (zuständige Stelle)?
In der Regel beantragen Sie die Zulassung bei der IHK,
- in deren Bezirk Sie wohnen,
- in deren Bezirk Sie arbeiten oder
- in deren Bezirk der Lehrgang Ihres Bildungsträgers durchgeführt wird.
Hier gelangen Sie zum IHK-Finder.
Wenn Sie von einer IHK zugelassen worden sind, sollten Sie das gesamte Prüfungsverfahren dort durchlaufen. Wir empfehlen daher die Wohnort-IHK auszuwählen, da bei gegebenenfalls abzulegenden Wiederholungsprüfungen die Anreise zum Prüfungsort am kürzesten ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich mit der Zulassung auf die von der IHK angebotenen Prüfungstermine festlegen.
Meine zuständige IHK bietet meine Prüfung nicht an. Was unternehme ich?
Gerne können Sie sich trotzdem an die IHK wenden, in deren Bezirk Sie wohnen, arbeiten oder in dem der Lehrgang durchgeführt wird. Wir helfen Ihnen dabei, eine andere IHK zu finden, die die Prüfung anbietet. Stimmt die andere IHK der Prüfungsabnahme zu, erhalten Sie – sofern von der anderen IHK gewünscht – von Ihrer IHK eine entsprechende Bestätigung. Die prüfende IHK ist in der Regel auch für die Zulassung zuständig.
Wie erhalte ich meine Zulassung für die Fortbildungsprüfung?
Nachdem Sie geklärt haben, welche IHK für Sie zuständig ist, beantragen Sie bitte dort Ihre Zulassung. Zur Überprüfung Ihrer Zulassungssituation bei der IHK Ulm, reichen Sie bitte folgende Unterlagen über den Online-Zulassungsantrag ein.
- Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis ausgestellt von der prüfenden Stelle (bspw. IHK, HWK)
- Nachweis über die erforderliche Berufspraxis (z.B. in Form eines Tätigkeitsnachweises Ihres Arbeitgebers, eines Arbeitszeugnisses o.ä.)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über bereits abgelegte Fortbildungsprüfungen (z.B. Ausbildereignungsprüfung, Meisterprüfung, Fachwirt…)
Wichtig: IHK-Fortbildungsprüfungen sind personenbezogene Prüfungen, sodass ein Zulassungsantrag und Anmeldung ausschließlich durch die Privatperson zu erfolgen hat.
Was ist ein Tätigkeitsnachweis?
Ein Tätigkeitsnachweis ist ein Nachweis, der exakte Datumsangaben über den Zeitraum der Tätigkeit (Beschäftigungsdauer) sowie eine exakte Beschreibung des Tätigkeitsinhaltes enthält und vom Arbeitgeber bestätigt ist.
Tätigkeitsnachweise oder Arbeitszeugnisse müssen einen deutlichen Bezug zur angestrebten Fortbildungsprüfung aufweisen. Reine Beschäftigungsnachweise (von...bis...als...beschäftigt) genügen in den meisten Fällen nicht für eine abschließende Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen. Auch eine Bescheinigung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) die lediglich nachweist, dass Sie im Unternehmen beschäftigt sind, ist nicht ausreichend, da wir so nicht prüfen können, ob Ihre Berufspraxis den Zulassungsvoraussetzungen entspricht (Einschlägigkeit der Berufspraxis).
Ich habe noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Zulassung stellen?
Ja, wir bitten sogar darum. Sie erhalten daraufhin eine Zulassung unter Auflage, sodass Sie die fehlenden Voraussetzungen später nachweisen bzw. einreichen können.
Was kostet die Zulassung?
Bei der IHK Ulm ist die Bearbeitung der Zulassung kostenlos.
Warum sind Zulassung und Anmeldung getrennt?
Die Zulassung zur Prüfung und die Anmeldung sind getrennt voneinander zu betrachten. Dies ermöglicht eine frühzeitige Überprüfung, ob die erforderliche Zulassung vorliegt, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden.
Ein weiterer wichtiger Grund für diese Trennung ist die Planungssicherheit: Sie sollen bereits vor Beginn eines Lehrgangs wissen, ob Sie zur entsprechenden Prüfung zugelassen sind. Andernfalls besteht das Risiko, dass Sie sich für einen Lehrgang anmelden, der auf eine Prüfung vorbereitet, die Sie aufgrund fehlender Zulassung nicht ablegen dürfen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit mit der späteren Anmeldung den Zeitpunkt der Prüfung nach Ihren Vorstellungen zu gestalten, ohne dass dafür bereits Prüfungsgebühren anfallen.
Wie melde ich mich zur Prüfung bzw. Wiederholungsprüfung an?
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Für das Fortbildungs-Infocenter müssen Sie sich zunächst registrieren. Dies ist erst möglich, nachdem Sie Ihren Zulassungsbescheid und einen Registrierungscode von der IHK Ulm erhalten haben.
Wichtig: IHK-Fortbildungsprüfungen sind personenbezogene Prüfungen, sodass eine Zulassungsanfrage und Anmeldung ausschließlich durch die Privatperson zu erfolgen hat.
Sollte jemand Drittes (zum Beispiel der Arbeitgeber oder der Lehrgangsträger) die Prüfungsgebühren für Sie übernehmen, so ist eine Gebührenübernahmeerklärung des jeweils Dritten bei jeder Anmeldung beizufügen.
Wichtig: Eine nachträgliche Vorlage einer Gebührenübernahmeerklärung bzw. das Ändern des Gebührenbescheides kann nicht entsprochen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragung der Zulassung
Wir empfehlen Ihnen Ihre Zulassung vor Lehrgangsbeginn über den Online-Zulassungsantrag prüfen zu lassen.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss für die einzelnen Prüfungen der Fortbildungsprüfungen beträgt i.d.R. mindestens drei Monate.
Die konkreten Anmeldeschlüsse finden Sie auf den jeweiligen Prüfungsseiten.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nach dem Anmeldeschluss in der Regel nicht mehr möglich ist.
Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung
Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Die Art der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung beziehungsweise spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten Sie auf Anfrage.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin.
Wie gehe ich vor, wenn ich mich abmelden möchte?
Solange Sie nicht zu einem konkreten Prüfungstermin angemeldet sind, müssen Sie sich nicht abmelden und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Sind Sie bereits zu einem konkreten Prüfungstermin angemeldet, gilt:
Sie können vor Beginn der Prüfung durch eine schriftliche Mitteilung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit "ungenügend" (= 0 Punkte) bewertet.
Sofern Sie vor Beginn der Prüfung zurücktreten, ermäßigt sich die Gebühr auf 50 Prozent der ursprünglichen Gebühr. Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle Gebühr erhoben.
Wie läuft die Prüfung ab?
Grundlegende Informationen über den Aufbau und Ablauf sowie die Struktur der Prüfung finden Sie auf der jeweiligen Prüfungsseite und in der jeweiligen Verordnung.
Durch verschiedene Prüfungsteile beziehungsweise -strukturen ergibt sich ein individueller Prüfungsablauf. Die nachfolgenden Schritte skizzieren den häufigsten Prüfungsablauf:
Schritt 1: Zulassung
Sofern die Zulassung geklärt ist, erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid sowie einen Registrierungscode per Mail.
Schritt 2: Anmeldung
Sie erhalten nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung per Mail.
Schritt 3: Einladung zur schriftlichen Prüfung
Etwa drei bis vier Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie die schriftliche Einladung zur Prüfung.
Schritt 4: Ergebnisse
Ungefähr acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Prüfungsleistungen bewertet und Sie erhalten eine Ergebnisbescheid per Post.
Schritt 5: Einladung zur mündlichen (Ergänzungs-)Prüfung / Fachgespräch
Im Regelfall erhalten Sie mit Ihrem Ergebnisbescheid die Einladung zur mündlichen (Ergänzungs-)Prüfung bzw. zum Fachgespräch.
Schritt 6: Abschluss
Zuletzt erhalten Sie einen abschließenden Bescheid der IHK. Bei bestandener Prüfung das Prüfungszeugnis, bei nicht bestandener Prüfung einen sogenannten Nichtbestandenen-Bescheid.
Bei Erhalt eines Nichtbestandenen-Bescheids können Sie sich zu einer Wiederholungsprüfung anmelden. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Nichtbestandenen-Bescheid entnehmen.
Was ist eine mündliche Ergänzungsprüfung?
Eine mündliche Ergänzungsprüfung gilt als Ergänzung zur schriftlichen Prüfung bei mangelhafter Leistung. Unsererseits ist eine mündliche Ergänzungsprüfung in Abhängigkeit zur Verordnung der jeweiligen Prüfung anzubieten und daher für Sie nicht verpflichtend. Die Anzahl der maximal mangelhaften Leistungen variiert von Abschluss zu Abschluss und dauert zwischen 10 und 20 Minuten. In der Regel gilt eine Gewichtung von einem Drittel (mündliche Ergänzungsprüfung) zu zwei Drittel (schriftliche Leistung).
Sollte eine mündliche Ergänzungsprüfung bei Ihrer Fortbildung möglich sein, finden Sie auf der jeweiligen Prüfungsseite ein ausführliches Merkblatt.
Wir weisen darauf hin, dass auch die Möglichkeit einer Notenverschlechterung besteht. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie den Prüfungstermin nicht wahrnehmen. In diesem Fall können Sie das Fach zum nächstmöglichen Zeitpunkt schriftlich wiederholen.
Wie gehe ich mit Hilfsmitteln während der Prüfung um?
Warum gib es eine Hilfsmittelliste zur schriftlichen Prüfung und warum muss diese eingehalten werden?
Die Hilfsmittelliste regelt, was jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird eine Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrollieren die Prüfungsaufsichten die Hilfsmittel der Teilnehmer. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, hat dies in der Regel ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.
Was ist gemeint, wenn die Hilfsmittelliste “Gesetzestexte” zulässt?
In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Bitte beachten Sie: die Formulierung “insbesondere” bedeutet, dass diese Liste nicht abschließend ist, Sie dürfen also auch weitere Gesetzestexte verwenden.
Was ist unter Gesetzestexten “in unkommentierter Fassung” zu verstehen?
“Unkommentiert” heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen beziehungsweise wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?
- Klebezettel oder Griffregister an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (zum Beispiel “§ 433 Kaufvertrag”) oder Gesetzestiteln (zum Beispiel “HGB”)
- farbliche Markierungen mit Textmarkern
- Unterstreichungen
- Verweise auf andere Stellen im Text (zum Beispiel “§ 119 BGB”)
Was darf ich nicht in einen Gesetzestext hineinschreiben oder diesem hinzufügen?
- von Ihnen hinzugefügte Erläuterungen, Lösungsschemata und sonstige inhaltliche Ergänzungen
- eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter
- systematische Paragraphenverkettungen
Was bedeutet die Rechtsstandangabe für die Gesetzestexte?
Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand als angegeben gelöst werden.
Wann bekomme ich mein Zeugnis?
Nach erfolgreicher Beendigung des gesamten Prüfungsverfahrens versenden wir die Zeugnisse (mit und ohne Noten) per Post.
Was ist Bestandteil der Zeugnisse?
Sie erhalten zwei Zeugnisse, Eine Variante ohne Noten und eine Variante mit Noten.
Sofern Sie sich haben von einer Prüfungsleistung befreien lassen, so wird dies auf dem Zeugnis mit Noten entsprechend vermerkt. Dies gilt auch bei den meisten Fortbildungsabschlüssen für das selbstgewählte Thema/Projekt der mündlichen Prüfung.
Auf den Zeugnissen werden die gegebenenfalls benötigten Wiederholungsversuche nicht ausgewiesen. Dies gilt auch für Leistungspunkte (ECTS) , da diese ausschließlich im europäischen Hochschulraum Anwendung finden.
Was ist das Fortbildungs-Infocenter?
Über das Fortbildungs-Infocenter beantragen Sie zunächst Ihre Online-Zulassung und melden sich später digital zu den von Ihnen gewünschten Prüfungsterminen an. Sie erhalten somit ein digitales Tool, mit dem Sie die wichtigsten Informationen Ihrer Fortbildung stehts im Blick haben und digital mit uns kommunizieren können.
Das Fortbildungs-Infocenter ist jederzeit bequem und einfach per Smartphone, Tablet oder PC für Sie erreichbar.
Weitere Informationen zum Fortbildungs-Infocenter finden Sie hier.
Zur Info: Für den Registrierungs- und Anmeldeprozess empfehlen wir Ihnen aufgrund der Darstellung die Nutzung von Geräten mit größerem Display (Tablet, Laptop, PC).