Geprüfte Handelsfachwirte mit dem Handlungsbereich Vertriebssteuerung

Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:
  1. Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen,
  2. Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik,
  3. Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen,
  4. Anwenden von Controllinginstrumenten,
  5. Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen,
  6. Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
  7. Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten,
  8. Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln,
  9. Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung,
  10. Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung,
  11. Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements,
  12. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
  13. Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.

Zulassungsvoraussetzungen

Erste schriftliche Teilprüfung

Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltendem dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und danach eine zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.

Zweite schriftliche Teilprüfung

Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Handelsfachwirt / einer Geprüften Handelsfachwirtin haben. Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus.

Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.

Antrag auf Prüfungszulassung

Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid per Mail.
Weitere Informationen zur Online-Prüfungszulassung finden Sie hier.

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier. Die zugelassenen Hilfsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 21 KB)können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste entnehmen.
Bitte beachten Sie die Strukturierung der Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 30 KB), den Prüfungsablauf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB)sowie die Bearbeitungshinweise für die schriftlichen Prüfungen.

Themenvorschlag

Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung eingereicht. Das zu verwendende Formular können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.

Prüfungsvorbereitung

Auch die IHK Ulm bietet Vorbereitungslehrgänge an: nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Seminar- und Lehrgangsorganisation gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie hier.
Neben den IHK-eigenen Lehrgangsangeboten lohnt sich auch ein Blick auf weitere Bildungsanbieter, die vielfältige Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung und beruflichen Weiterbildung bieten. Zur Recherche eignen sich insbesondere folgende Weiterbildungsdatenbanken:
Zusätzlich haben Sie meistens die Möglichkeit für bundeseinheitliche Prüfungen schriftliche Aufgabensätze vorheriger Prüfungen zu Übungszwecken über den Onlineshop der DIHK-Bildungs gGmbH zu erwerben.

Prüfungstermine

Erste schriftliche Teilprüfung

Prüfungsfächer Jahr
2026
Jahr
2027
  • 1. schriftliche Teilprüfung
26. März
und
17. September
1. April
und
15. September

Zweite schriftliche Teilprüfung

Prüfungsfächer Jahr
2026
Jahr
2027
  • 2. schriftliche Teilprüfung
27. März
und
18. September
2. April
und
16. September
Bitte beachten Sie, dass bei der 2. schriftlichen Teilprüfung ausschließlich der Handlungsbereich “Vertriebssteuerung” geprüft wird!

Mündliche Teilprüfung

Als weitere Prüfungsleistung wird eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen durchgeführt.

Prüfungsanmeldung

Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung erst möglich ist, wenn Sie den Zulassungsbescheid sowie das Registrierungsscheiben für das Fortbildungs-Infocenter von uns erhalten haben!
Ihre Prüfungsanmeldung nehmen Sie digital über das Fortbildungs-Infocenter vor.
Weitere Informationen zur digitalen Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfungen 31. Dezember
Herbstprüfungen 30. Juni

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.