Geprüfte Technische Fachwirte
- Ziel der Prüfung
- Zulassungsvoraussetzungen
- Antrag auf Prüfungszulassung
- Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Rechtsgrundlagen
- Prüfungsvorbereitung
- Prüfungstermine
- Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
- Prüfungsteil "Technische Qualifikationen"
- Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- Mündliche Ergänzungsprüfung
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungsgebühren
Prüfende Stelle ist die örtlich zuständige IHK, in deren Region der Prüfungsbewerber:
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen,
- die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen,
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zulassungsvoraussetzungen
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen (Teil 1 und 2)
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.
Handlungsspezifische Qualifikationen (Teil 3)
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
- in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirt / einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
Antrag auf Prüfungszulassung
Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid per Mail.
Weitere Informationen zur Online-Prüfungszulassung finden Sie hier.
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Das Merkblatt zur Prüfungen finden Sie hier. Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB)entnehmen.
Bitte beachten Sie die Strukturierung der Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB), den Prüfungsablauf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB)sowie die Bearbeitungshinweise (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 67 KB)für die schriftlichen Prüfungen.
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Prüfungsvorbereitung
Auch die IHK Ulm bietet Vorbereitungslehrgänge an: nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Seminar- und Lehrgangsorganisation gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie hier.
Neben den IHK-eigenen Lehrgangsangeboten lohnt sich auch ein Blick auf weitere Bildungsanbieter, die vielfältige Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung und beruflichen Weiterbildung bieten. Zur Recherche eignen sich insbesondere folgende Weiterbildungsdatenbanken:
- https://wis.ihk.de - Weiterbildungsorganisationssystem der Industrie- und Handelskammern
- https://www.arbeitsagentur.de/kursnet – das zentrale Portal der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung
- https://www.iwwb.de – das Informationssystem zur Weiterbildung mit bundesweiten Angeboten
- https://www.zfu.de – die Zentralstelle für Fernunterricht mit geprüften Fernlehrgängen
Zusätzlich haben Sie meistens die Möglichkeit für bundeseinheitliche Prüfungen schriftliche Aufgabensätze vorheriger Prüfungen zu Übungszwecken über den Onlineshop der DIHK-Bildungs gGmbH zu erwerben.
Prüfungstermine
Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
Prüfungsfächer | Jahr 2025 |
Jahr 2026 |
Jahr 2027 |
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26. März
und
22. Oktober
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25. März
und
21. Oktober
|
17. März
und
13. Oktober
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Prüfungsteil "Technische Qualifikationen"
Prüfungsfächer | Jahr 2025 |
Jahr 2026 |
Jahr 2027 |
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|
25. Februar
und
16. September
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3. März
und
23. September
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5. März
und
22. September
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Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Prüfungsfächer | Jahr 2025 |
Jahr 2026 |
Jahr 2027 |
---|---|---|---|
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7. Mai
und
3. Dezember
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6. Mai
und
2. Dezember
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5. Mai
und
3. Dezember
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Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss aller schriftlichen Prüfungsleistungen (Teil 1, 2 und 3) durchgeführt.
Die Termine für die situationsbezogenen Fachgespräche finden
- für die Dezemberprüfungen Mitte/Ende Februar des darauffolgendes Jahres sowie
- für die Maiprüfungen Mitte Juli des selben Jahres statt.
Mündliche Ergänzungsprüfung
In den Prüfungsteilen “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen” ist jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn in nicht mehr als einem Prüfungsfach eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Die Termine zur mündlichen Ergänzungsprüfung werden mit der Einladung zum jeweiligen schriftlichen Prüfungsteil bekanntgegeben. Wichtige Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 119 KB)entnehmen.
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung erst möglich ist, wenn Sie den Zulassungsbescheid sowie das Registrierungsscheiben für das Fortbildungs-Infocenter von uns erhalten haben!
Ihre Prüfungsanmeldung nehmen Sie digital über das Fortbildungs-Infocenter vor.Weitere Informationen zur digitalen Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Anmeldeschluss | Technische Qualifikationen | Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | Handlungsspezifische Qualifikationen |
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Frühjahrsprüfungen | 3. Januar | 10. Januar | 10. Februar |
Herbstprüfungen | 10. Juni | 10. Juli | 10. August |
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.