Geprüfte Bilanzbuchhalter/Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
Ziel der Prüfung
Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung und Geprüfte Bilanzbuchhalterin/Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Die zu prüfende Person soll in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen. Zu diesen Aufgaben gehören:
- Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten,
- Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden,
- die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen,
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren,
- ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen,
- finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln,
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie
- Berufsausbildung organisieren und durchführen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin also Fachkaufmann oder Fachkauffrau
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauffolgenden, mindestens einjährige Berufspraxis oder
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauffolgenden, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Bilanzbuchhalter / einer Geprüften Bilanzbuchhalterin haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
Antrag auf Prüfungszulassung
Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid per Mail.
Weitere Informationen zur Online-Prüfungszulassung finden Sie hier.
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier. Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB)entnehmen.
Bitte beachten Sie die Strukturierung der Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 19 KB), den Prüfungsablauf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB)sowie die Bearbeitungshinsweise (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 67 KB)für die schriftlichen Prüfungen.
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Prüfungsvorbereitung
Auch die IHK Ulm bietet Vorbereitungslehrgänge an: nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Seminar- und Lehrgangsorganisation gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie hier.
Neben den IHK-eigenen Lehrgangsangeboten lohnt sich auch ein Blick auf weitere Bildungsanbieter, die vielfältige Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung und beruflichen Weiterbildung bieten. Zur Recherche eignen sich insbesondere folgende Weiterbildungsdatenbanken:
- https://wis.ihk.de - Weiterbildungsorganisationssystem der Industrie- und Handelskammern
- https://www.arbeitsagentur.de/kursnet – das zentrale Portal der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung
- https://www.iwwb.de – das Informationssystem zur Weiterbildung mit bundesweiten Angeboten
- https://www.zfu.de – die Zentralstelle für Fernunterricht mit geprüften Fernlehrgängen
Zusätzlich haben Sie meistens die Möglichkeit für bundeseinheitliche Prüfungen schriftliche Aufgabensätze vorheriger Prüfungen zu Übungszwecken über den Onlineshop der DIHK-Bildungs gGmbH zu erwerben.
Prüfungstermine
Prüfungsfächer | Jahr 2025 |
Jahr 2026 |
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25. März
und
3. September
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17. März
und
22. September
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|
27. März
und
9. September
|
19. März
und
24. September
|
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1. April
und
12. September
|
24. März
und
29. September
|
Die Termine für die mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich wie folgt statt:
- für die Frühjahrsprüfungen im Juni/Juli des selben Jahres sowie
- für die Herbstprüfungen im Dezember des selben Jahres.
An der mündlichen Prüfung darf nur teilnehmen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung erst möglich ist, wenn Sie den Zulassungsbescheid sowie das Registrierungsscheiben für das Fortbildungs-Infocenter von uns erhalten haben!
Ihre Prüfungsanmeldung nehmen Sie digital über das Fortbildungs-Infocenter vor.Weitere Informationen zur digitalen Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss | 2025 | 2026 |
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Frühjahrsprüfungen | 5. Januar | 21. Dezember 2025 |
Herbstprüfungen | 15. Juni | 26. Juni |
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.