Geprüfte Betriebswirte nach dem Berufsbildungsgesetz/Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz

Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.

Ziel der Prüfung

Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Master Professional in Business Management" wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der dritten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.
Master Professional in Business Management sollen einerseits den Zielfindungsprozess der Geschäftsführung aktiv unterstützen können – auch durch die Ausgestaltung der unternehmensspezifischen Strategiefelder. Andererseits sollen sie die unternehmerischen Ziele für die Umsetzung durch die operative Führungsebene aufbereiten können.
Hierfür wurden fünf Handlungsbereiche entwickelt: von der finanzwirtschaftlichen Bewertung der Strategie über die Organisation der Leistungsprozesse und die Gestaltung der Unternehmensorganisation bis zum Management der Unternehmensprozesse – jeweils unter Berücksichtigung der Ziele und strategischen Vorgaben.
Für den neuen Abschluss haben die eingebundenen Experten ein Musterunternehmen als zusätzliche Hilfestellung für die IHK-Prüfungen erstellt:
Die "ABC Mittelstand-Holding AG (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB)" soll zukünftig den Rahmen für die schriftlichen Prüfungen bilden. Ziel ist die Unterstützung der Lehrgangs - und Prüfungsteilnehmer, der Bildungsträger und auch der Prüfer, um die unterschiedlichen kaufmännischen Fortbildungsabschlüsse zusammenzuführen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist
  1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
  2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“,
  3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
  4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master-oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Betriebswirt / einer Geprüften Betriebswirtin haben.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Antrag auf Prüfungszulassung

Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid per Mail.
Weitere Informationen zur Online-Prüfungszulassung finden Sie hier.

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB). Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB)entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.

Prüfungsvorbereitung

Auch die IHK Ulm bietet Vorbereitungslehrgänge an: nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Seminar- und Lehrgangsorganisation gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie hier.
Neben den IHK-eigenen Lehrgangsangeboten lohnt sich auch ein Blick auf weitere Bildungsanbieter, die vielfältige Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung und beruflichen Weiterbildung bieten. Zur Recherche eignen sich insbesondere folgende Weiterbildungsdatenbanken:
Zusätzlich haben Sie meistens die Möglichkeit für bundeseinheitliche Prüfungen schriftliche Aufgabensätze vorheriger Prüfungen zu Übungszwecken über den Onlineshop der DIHK-Bildungs gGmbH zu erwerben.

Prüfungstermine

Prüfungsfächer Jahr
2025
Jahr
2026
  • Aufgabenstellung 1: alle Handlungsbereiche
11. Juni
und
9. Dezember
10. Juni
und
9. Dezember
  • Aufgabenstellung 2: alle Handlungsbereiche
12. Juni
und
10. Dezember
11. Juni
und
10. Dezember
  • Aufgabenstellung 3: alle Handlungsbereiche
18. Juni
und
16. Dezember
17. Juni
und
16. Dezember

Mündliche Prüfung

Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.

Projektbezogener Prüfungsteil

Zum projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil bestanden hat.

Prüfungsanmeldung

Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung erst möglich ist, wenn Sie den Zulassungsbescheid sowie das Registrierungsscheiben für das Fortbildungs-Infocenter von uns erhalten haben!
Ihre Prüfungsanmeldung nehmen Sie digital über das Fortbildungs-Infocenter vor.
Weitere Informationen zur digitalen Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss 2025 2026
Frühjahrsprüfungen 23. März 15. März
Herbstprüfungen 21. September 13. September

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.