Weiterbildungsprüfung
Bachelor Professional in Biopharmaceuticals (IHK Ulm)
Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation Bachelor Professional in Biopharmaceuticals und damit die Befähigung, mit der erforderlichen Handlungskompetenz Fach- und Führungsfunktionen in der Pharmazie, Biopharmazie und verwandten Aufgabenfeldern zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden.
Dazu gehören insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
Dazu gehören insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
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Lösen von biotechnologisch-pharmazeutischen Problemstellungen auf der Basis eines breiten und integrierten Wissens,
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Fundiertes Analysieren und eigenständiges Gestalten von betrieblichen Prozessen, Arbeitsabläufen und Rahmenbedingungen,
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Anwenden von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle,
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Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und weiterentwickeln.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf, der den Laborberufen oder zu den Produktionsberufen der chemisch-pharmazeutischen Industrie zugeordnet werden kann oder ein Zeugnis der vollständigen Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für die Ausübung eines Ausbildungsberufs, der den Laborberufen oder zu den Produktionsberufen der chemisch-pharmazeutischen Industrie zugeordnet werden kann, erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit (§ 50c Abs. 3 Satz 2 BBiG) oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf, der den Laborberufen oder zu den Produktionsberufen der chemisch-pharmazeutischen Industrie zugeordnet werden kann oder ein Zeugnis der vollständigen Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für die Ausübung eines zweijährigen Ausbildungsberufs, der den Laborberufen oder zu den Produktionsberufen der chemisch-pharmazeutischen Industrie zugeordnet werden kann, erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit (§ 50c Abs. 3 Satz 2 BBiG) und danach eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf oder ein Zeugnis der vollständigen Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für die Ausübung eines Ausbildungsberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit (§ 50c Abs. 3 Satz 2 BBiG) und danach eine mindestens zweijährige, einschlägige
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eine mindestens vierjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist oder
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den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten aus Prüfungsteilen, die auf das Ziel des Bachelor Professional in Biopharmaceuticals ausgerichtet sind und mindestens sechs Monate einschlägige Praktika oder Berufspraxis nachweisen kann.
Die geforderte Berufspraxismuss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Bachelor Professional in Biopharmaceuticals haben.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Antrag auf Prüfungszulassung
Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid per Mail.
Weitere Informationen zur Online-Prüfungszulassung finden Sie hier.
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ gliedert sich in die folgenden Qualifikationsbereiche:
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Einführung in die Biotechnologie und Pharmakologie
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Projektmanagement
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Kommunikation und Führung
Der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ findet in Form einer schriftlichen Prüfung (Einführung in die Biotechnologie und Pharmakologie) und zwei mündlichen Prüfungen (Projektmanagement sowie Kommunikation und Führung) statt.
Der Prüfungsteil „Anwendungsspezifische Qualifikationen“ gliedert sich in die folgenden Qualifikationsbereiche:
- Grundlagen der Bioprozess- und Verfahrenstechnik
- Rechtsgrundlagen Pharmazie und Qualitätsmanagement
- Data Science
Der Prüfungsteil „Anwendungsspezifische Qualifikationen“ findet in Form einer schriftlichen Prüfung (Grundlagen der Bioprozess- und Verfahrenstechnik) und zwei mündlichen Prüfungen (Rechtsgrundlagen Pharmazie und Qualitätsmanagement sowie Data Science) statt.
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Prüfungsvorbereitung
Die Hochschule Biberach bereitet mit Ihrem berufsbegleitenden Programm Certificate of Applied Life Sciences - Biopharmaceuticals auf die IHK-Prüfung vor. Informationen hierüber finden Sie auf der Internetseite der Hochschule Biberach.
Prüfungstermine
Prüfungsteil "Anwendungsspezifische Qualifikationen"
| Prüfungsfächer/Qualifikationsbereiche | Jahr 2026 |
|---|---|
| Grundlagen der Bioprozess- und Verfahrenstechnik | 8. September |
| Rechtsgrundlagen Pharmazie und Qualitätsmanagement | 16./17. September |
| Data Science | 14./15. September |
Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"
| Prüfungsfächer/Qualifikationsbereiche | Jahr 2027 |
|---|---|
|
Einführung in die Biotechnologie und Pharmakologie
|
Februar |
| Projektmanagement | 8. bis 12. Februar |
| Kommunikation und Führung | 8. bis 12. Februar |
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung erst möglich ist, wenn Sie den Zulassungsbescheid sowie das Registrierungsscheiben für das Fortbildungs-Infocenter von uns erhalten haben!
Ihre Prüfungsanmeldung nehmen Sie digital über das Fortbildungs-Infocenter vor.Weitere Informationen zur digitalen Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
| Anmeldeschluss | |
|---|---|
| Anwendungsspezifische Qualifikationen | 10. Juni |
| Grundlegende Qualifikationen | 10. November |
Prüfungsgebühren
Die genaue Höhe der Prüfungsgebühren ist derzeit noch nicht abschließend festgelegt. Voraussichtlich werden sich die Gebühren im Bereich von 750,00 EUR bis 800,00 EUR bewegen (unverbindliche Angabe). Über die endgültige Gebührenhöhe informieren wir zeitnah.
