Nr. 6838802
IHK Ulm

Nachhaltigkeitsbericht

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Die EU fixiert die Vorgaben für CSRD und CSDDD mit einer neuen Richtlinie (EU 2026/470). Im Rahmen dieses Omnibus-I-Verfahrens soll der Berichtsaufwand für Unternehmen reduziert und damit die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.

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Die DIHK führt einen Praxischeck zur VSME-Empfehlung der EU-Kommission bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch.

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EFRAG hat den Entwurf für die überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) als sog. technical advice an die EU-Kommission übermittelt. Diese wird nun prüfen, ob aus ihrer Sicht weitere Änderungen nötig sind.

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Da sich das rechtliche Umfeld im Bereich Nachhaltigkeit durch die Omnibus-Verordnung sehr dynamisch entwickelt, möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Übersichtsseite, wobei sich der Fokus primär an den Schwellenwerten und dem Geltungsbeginn der Richtlinien orientiert.

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Die EU fixiert die Vorgaben für CSRD und CSDDD mit einer neuen Richtlinie (EU 2026/470). Im Rahmen dieses Omnibus-I-Verfahrens soll der Berichtsaufwand für Unternehmen reduziert und damit die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.

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Die DNK-Plattform bietet ein kostenloses und gut strukturiertes Tool zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach CSRD und (ab Herbst 2025) für den freiwilligen Berichtsstandart VSME – Standard an.

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