IHK Ulm
Nachhaltigkeits-Omnibus: Einigung im Trilog erzielt
Die Unterhändler des Rates und des Europäischen Parlaments (EP) haben im Rahmen des Trilogs am 8./9. Dezember 2025 eine vorläufige Einigung in Bezug auf den Nachhaltigkeits-Omnibus erzielt.
Das EP und der Rat müssen dem Ergebnis nun noch formal in der nächsten Woche zustimmen. Bezüglich der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) hat man sich auf folgende Punkte verständigt:
- Erhebliche Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz sollen nur noch direkt von der CSDDD betroffen sein.
- Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette: Sorgfaltspflichten sollen über die gesamte Wertschöpfungskette hinaus ausgeübt und nicht auf direkte Geschäftspartner beschränkt werden. Jedoch soll ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden. Unternehmen sollen nur dort tätig werden, wo Risiken identifiziert wurden. Risiken können nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert und nacheinander adressiert werden. Bei der abstrakten Risikoanalyse soll auf verfügbare Informationen zurückgegriffen werden.
- Streichung des spezifischen, EU-weiten Haftungsregimes: Von einem spezifischen, EU-weiten Haftungsregime soll abgesehen werden. Jedoch wird diesbezüglich eine Überprüfungsklausel in der Richtlinie vorgesehen werden.
- Keine verpflichtenden Klimaschutzpläne: Unternehmen sollen im Rahmen der CSDDD nicht mehr zur Verabschiedung und Umsetzung von Klimaschutzplänen verpflichtet werden.
- Absenkung der maximalen Höhe von Geldbußen: Außerdem wird vorgeschlagen, die maximale Höhe von Geldbußen auf 3 Prozent des Umsatzes von Unternehmen zu begrenzen.
- Verschiebung der Umsetzungs- und Anwendungsfrist um ein Jahr: Mitgliedstaaten sollen die Vorgaben bis Mitte 2028 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen im Anwendungsbereich sollen die Vorschriften erst ab Mitte 2029 anwenden müssen.
- Die Trilog-Einigung liegt noch nicht in Textform vor. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen.
- Council and Parliament strike a deal to simplify sustainability reporting and due diligence requirements and boost EU competitiveness - Consilium
- Deal on updated sustainability reporting and due diligence rules | Aktuelles | Europäisches Parlament
Nächste Schritte (vorläufige Planung):
- 10. Dezember 2025: Befassung im Coreper II
- 11. Dezember 2025: Verabschiedung des Verhandlungsergebnisses im Rechtsausschuss des EP
- 16. Dezember 2025: Verabschiedung im EP-Plenum
- 18./19. Dezember 2025: Verabschiedung der Richtlinie zur Vereinfachung der CSRD und der CSDDD im Rat
Quelle: DIHK
