Nr. 6708464
IHK Ulm

§ 34c Abs. 1 Gew0

IHK Ulm

Wer sich als gewerbsmäßig tätiger Darlehensvermittler selbständig machen möchte, benötigt eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Wichtige Informationen hierzu finden Sie hier.

IHK Ulm

Wer sich als gewerbsmäßig tätiger Bauträger/-betreuer selbständig machen möchte, benötigt eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Wichtige Informationen hierzu finden Sie hier.

IHK Ulm

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie die Wohnimmobilienverwalter benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit.Die Erlaubnisse nach § 34c GewO betreffen die Zulassung zum Beruf, also die Berufswahl.

IHK Ulm

Hier finden Sie die für die Erlaubnis und Registrierung erforderlichen Formulare.