Erlaubnisverfahren § 34c GewO
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie die Wohnimmobilienverwalter benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit.Die Erlaubnisse nach § 34c GewO betreffen die Zulassung zum Beruf, also die Berufswahl.