IHK Ulm
Erlaubnispflicht nach § 34c GewO
Seit dem 1. Januar 2026 ist die IHK Karlsruhe zuständige Aufsichts- und Erlaubnisbehörde. Ihren Erlaubnisanträge für eine Erlaubnis nach § 34c GewO können Sie direkt hier stellen: IHK Karlsruhe: Online-Antragsportal - IHK Karlsruhe
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die IHK Karlsruhe: Team Erlaubnisse- Vermittler und Immobilienwirtschaft
0721 174 488
erlaubnis@karlsruhe.ihk.de
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erlaubnis@karlsruhe.ihk.de
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie die Wohnimmobilienverwalter benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Die Erlaubnisse nach § 34c GewO betreffen die Zulassung zum Beruf, also die Berufswahl.
Rechts unter weiter Informationen können Sie das Merkblatt der IHK Ulm zur Erlaubnispflicht nach § 34c GewO entnehmen.
Stand: Januar 2026
