IHK Ulm
Formulare für die Erlaubnis nach § 34c GewO
Seit dem 1. Januar 2026 ist die IHK Karlsruhe zuständige Aufsichts- und Erlaubnisbehörde. Ihren Erlaubnisanträge für eine Erlaubnis nach § 34c GewO können Sie direkt hier stellen: IHK Karlsruhe: Online-Antragsportal - IHK Karlsruhe
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die IHK Karlsruhe: Team Erlaubnisse- Vermittler und Immobilienwirtschaft
0721 174 488
erlaubnis@karlsruhe.ihk.de
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die IHK Karlsruhe: Team Erlaubnisse- Vermittler und Immobilienwirtschaft
0721 174 488
erlaubnis@karlsruhe.ihk.de
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
- Sie müssen für die Erlaubnis einen Antrag stellen.
- Die erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte dem Antragsformular sowie der Checkliste. Für die Beantragung der erforderlichen Unterlagen entstehen bei den zuständigen Stellen ggf. weitere Kosten.
- Bitte reichen Sie den Antrag nur vollständig mit allen Antragsformularen und Nachweisen ein. Damit ermöglichen Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Die Auskünfte aus dem Bundeszentralregister bzw. Gewerbezentralregister werden direkt an uns übersandt, wenn es bei der Beantragung angegeben wurde
- Eine Erlaubniserteilung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt und dem Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie ggf. eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.
- Mit dem Eingang des Antrags auf Erlaubnis bei der IHK Ulm entsteht die Erlaubnisverfahrensgebühr. Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührentarif unter der Rubrik "Gebühren".
