BFH-Entscheidung zur Corona-Prämie: Relevanz trotz ausgelaufener Begünstigungszeiträume
Teaser ist folgender: Auch nach Ablauf der steuerlichen Begünstigungszeiträume bleibt die Corona-Prämie ein wichtiges Thema. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) stärkt die Praxis: Der Austausch freiwilliger Leistungen kann steuerunschädlich sein – und an den Corona-Bezug werden keine hohen Hürden gestellt. Warum die Entscheidung für Unternehmen weiterhin relevant ist und welche Spielräume sie eröffnet, lesen Sie in unserem Merkblatt