Nr. 6601662
IHK Ulm

Auskünfte zum Steuerrecht

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Seit dem 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die Personalkosten für Forschungsvorhaben in Unternehmen mit 25 Prozent gefördert, maximal mit 500.000 Euro pro Jahr.

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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 26. Mai 2026 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen mit überwiegend technischem Anpassungscharakter. Er dient insbesondere der Anpassung an EU-Recht sowie EuGH- und BFH-Rechtsprechung, der Fortentwicklung steuerlicher Verfahrensregelungen sowie der Digitalisierung und Vereinfachung administrativer Abläufe.

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Teaser ist folgender: Auch nach Ablauf der steuerlichen Begünstigungszeiträume bleibt die Corona-Prämie ein wichtiges Thema. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) stärkt die Praxis: Der Austausch freiwilliger Leistungen kann steuerunschädlich sein – und an den Corona-Bezug werden keine hohen Hürden gestellt. Warum die Entscheidung für Unternehmen weiterhin relevant ist und welche Spielräume sie eröffnet, lesen Sie in unserem Merkblatt