Fachkräfte

7 Punkte zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Die Fachkräftesicherung stellt die Unternehmen im Land zunehmend vor eine schwierige Aufgabe. Um dem wachsenden Fachkräftemangel zu begegnen, ist neben der Nutzung inländischer Potenziale die Beschäftigung oder Ausbildung von Fachkräften aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) eine wichtige Option. Für die Unternehmen bringt sie derzeit große Herausforderungen mit sich. Sie reichen von bürokratischen und teils sehr langwierigen Verfahren über Vorbehalte der Unternehmen gegenüber Qualifikation und Deutschkenntnissen der Zugewanderten bis hin zu Wohnungssuche und Integrationsaufwand. Die IHKs setzen sich im Interesse der Wirtschaft für Verbesserungen ein.

Mehr Mut! 7 Punkte zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

In ihrem Papier „Mehr Mut! 7 Punkte zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – für einfachere, schnellere und digitale Verfahren und weniger Hürden!“ nehmen die IHKs Stellung zu den Entwürfen eines Gesetzes und einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom März 2023 und machen konkrete Verbesserungsvorschläge.
Unternehmen sind angesichts des Fachkräftemangels auf eine erhebliche Fachkräftezuwanderung angewiesen. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen Unternehmen und ausländische Fachkräfte ein überschaubares, verständliches Regelwerk, das die verschiedenen Einwanderungsmöglichkeiten schnell erkennen lässt. Zudem müssen überzogene Zuwanderungsvoraussetzungen abgesenkt werden. Die vorgesehenen Änderungen stellen zwar eine Verbesserung der aktuellen Rechtslage dar, sind jedoch nicht geeignet, dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzuwirken. An verschiedenen Stellen vergrößern sie sogar die Komplexität des Aufenthaltsrechts und schaffen neue Bürokratie. Daher bedürfen die Entwürfe der grundsätzlichen Überarbeitung. Die rechtlichen Regelungen und die Prüfungsverfahren, die derzeit hochkomplex, bürokratisch und unübersichtlich sind, müssen erheblich reduziert, vereinfacht und verschlankt werden.

Vorschläge

  1. Die Entscheidungen über die Eignung der ausländischen Fach- und Arbeitskräfte sollen stärker in die Hände der Unternehmen gelegt und Ausländerbehörden und Bundesagentur für Arbeit von Prüfverfahren entlastet werden.
    Die Länder sollten zur Einrichtung zentraler Ausländerbehörden verpflichtet werden.
    Das beschleunigte Verfahren sollte verbessert und auf weitere Fallgestaltungen ausgedehnt werden. Zusätzliche bürokratische Pflichten für Unternehmen sind kontraproduktiv und zu streichen.
    Die rechtlichen Regelungen und Verfahren müssen unbürokratischer, transparenter und digitaler werden. Online-Antragstellung und digitale Verfahren würden Antragstellende und Behörden entlasten und für Transparenz zum Verfahrensstand sorgen. Die Digitalisierung sollte daher bundesweit vorangetrieben werden.
  2. Bei der Anerkennungspartnerschaft sollte zumindest während der Qualifizierungsphase eine Bezahlung auch unter Fachkraftniveau möglich sein. Anerkennungspartner sollten alle geeigneten Unternehmen sein können, nicht nur Ausbildungsbetriebe mit mindestens 3-jähriger Ausbildungs­erfahrung. Eine Prüfung der Betriebseignung darf keine weitere Bürokratie hervorrufen.
  3. Bei der Erfahrungssäule ist die Gehaltsschwelle von mehr als 39.000 Euro zumindest in bestimmten Branchen wie Hotellerie, Gastronomie, Handel und manchen Dienstleistungen zu hoch und sollte auch von nicht tarifgebundenen Unternehmen unterschritten werden können. Auch Personen ohne einen im Ausland anerkannten Abschluss, aber mit ausgewiesenen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnissen sollte die Einreise ermöglicht werden. Fachkräfte nach der Erfahrungssäule sollten in allen Berufen arbeiten dürfen.
  4. Die neue Chancenkarte, mit der die Suche nach Beschäftigung, Ausbildung und Anpassungs­qualifizierung geregelt werden soll, sollte auch Personen ohne ausländischen Abschluss, aber mit ausgewiesener Berufserfahrung, die Einreise zur Suche ermöglichen. Es sollte keine Beschränkungen für Probe- und Nebenbeschäftigungen geben.
    Die Voraussetzungen für die Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG sollten gesenkt werden.
  5. Um den Ausbildungserfolg von Zugewanderten zu steigern, sollte ermöglicht werden, zu einer 6- bis 12-monatigen Ausbildungsvorbereitung in Kombination mit Spracherwerb einzureisen (analog einer Einstiegsqualifizierung).
  6. Die Westbalkanregelung sollte in das beschleunigte Fachkräfteverfahren aufgenommen werden; sie sollte auf weitere Länder ausgeweitet werden.
  7. Die geplante kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung für Arbeitskräfte unabhängig von einer Qualifikation sollte auch nicht tarifgebundenen Unternehmen ermöglicht werden.
(Grundlage: Gesetz: Regierungsentwurf Stand 29.03.2023, Verordnung: Referentenentwurf Stand 28.03.2023)
Eine ausführliche Stellungnahme hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) im Rahmen der Verbändeanhörung abgegeben. Dieses Kurzpapier fast wichtige Punkte aus Sicht der baden-württembergischen IHKs zusammen.

14 Punkte für gelingende Fachkräfteeinwanderung

Im September 2022 haben die 12 IHKs in Baden-Württemberg Impulse für die anstehende Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) mit ihrem Papier „14 Punkte für eine gelingende Fachkräfteeinwanderung und zur Reform des FEG“ gegeben. Hier machen die IHKs Vorschläge für eine bessere Umsetzung der gesetzlichen Regelungen auf Landes- und auf Bundesebene und für deren Weiterentwicklung.
Auf welchen Ebenen angesetzt werden müsste, um die Fachkräfteeinwanderung zu einem schlagkräftigen Instrument der Fachkräftesicherung auszubauen lesen Sie im Beitrag von September 2022: Vorschläge für eine gelingende Fachkräfteeinwanderung.

Weiterführende Tipps und Infos