Ausbildung

Konflikte in der Ausbildung

Ausbildungsbegleitung

Der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung ist für junge Menschen ein wesentlicher Faktor für eine positive Lebensgestaltung, er ist Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche und gesellschaftliche Integration.
Durch das Angebot von Ausbildungsbegleitung möchte die IHK Auszubildende und Unternehmen in ihren Bemühungen um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss unterstützen.
Im Zentrum der Ausbildungsbegleitung stehen Fragen und Probleme der Ausbildung, die den erfolgreichen Ausbildungsabschluss gefährden:
  • Über- oder auch Unterforderung in der betrieblichen Ausbildung
  • Konflikte auf persönlicher Ebene mit Vorgesetzten oder Kollegen
  • Defizite im schulischen Bereich
  • Probleme im sozialen Umfeld (Familie, Freunde, etc.)
  • Schwierigkeiten im persönlichen Bereich (Krankheit, Sucht, etc.)
Bei der Vielzahl und der Vielschichtigkeit der Probleme, die an die Ausbildungsbegleitung herangetragen werden, ist es selten möglich, sich allein auf das System Betrieb zu beschränken. Sehr eng ist das System Familie sowie das soziale Umfeld mit der Problemlage in der Ausbildung verknüpft. Eltern, Lehrer, Freunde und sonstige Bezugspersonen werden dann gegebenenfalls in den Beratungsprozess mit einbezogen.
Die Ausbildungsbegleitung will Hilfestellung bieten, um Schwierigkeiten, die den erfolgreichen Abschluss gefährden, zu überwinden und die weitere Entwicklung der persönlichen und beruflichen Fähigkeiten zu ermöglichen.
Ausbildungsbegleitung trägt dazu bei, dass
  • die Beteiligten zu einer bewussten Wahrnehmung des Problems gelangen
  • eine Klärung der Ursachen möglich wird
  • sich Veränderungen an den Kompetenzen der Jugendlichen sowie den Möglichkeiten im Ausbildungsbetrieb orientieren
  • ein aktiver Lernprozess in Gang gesetzt wird
  • die Eigenbemühungen der Auszubildenden und ihre Fähigkeiten zur Problembewältigung gestärkt werden
  • Ausbilder und Auszubildende einen Ansprechpartner in Krisensituationen haben
Ausbildungsabbrüche sind in vielen Fällen auch dann vermeidbar, wenn die Fronten verhärtet sind. Voraussetzung dazu ist das rechtzeitige Erkennen des drohenden Abbruchs sowie die Bereitschaft beider Seiten, sich durch externe Beratung unterstützen zu lassen. Alle Anfragen durch Unternehmen oder Auszubildende werden vertraulich behandelt!
Wenn es Probleme in der Ausbildung gibt, ist der wichtigste Schritt, offen miteinander darüber zu sprechen. Schwierigkeiten verschwinden nicht von alleine, nur wenn diese angesprochen werden, können der Auszubildende und sein Betrieb gemeinsam nach Lösungen suchen.

Schlichtungsausschuss

Die IHK Ulm hat zur Beilegung von rechtlichen Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildenden einen Schlichtungsausschuss nach § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz gebildet. 
Der Schlichtungsausschuss muss zwingend vor Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht angerufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ausbildungsqualität

Für junge Erwachsene beginnt mit der Berufsausbildung ein neuer und aufregender Lebensabschnitt. Die jungen Menschen haben sich für einen bestimmten Beruf entscheiden und bekommen in der dualen Ausbildung wertvolle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt.
Die duale Berufsausbildung in Deutschland genießt weltweit einen exzellenten Ruf, sie ist geprägt von einem Höchstmaß an Qualität.
Ausbildungsqualität auf fachlich und menschlich höchstem Niveau ist der Grundsatz für alle an der Berufsausbildung beteiligten Partner in der IHK Region Ulm.
Für Auszubildende und Unternehmen haben wir eine Checkliste erstellt, die Kriterien für gute Ausbildungsqualität zusammenfasst. Die Liste dient als Wegweiser, als Richtschnur, da die Bedingungen, unter denen Ausbildung stattfindet, von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sind.

Checkliste

  1. Grundlage der Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag. Der Auszubildende und der Ausbildungsbetrieb haben miteinander ein Lernverhältnis beschlossen.
  2. Für alle Auszubildenden unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, für alle Auszubildenden über 18 Jahren das Arbeitszeitgesetz. Sollte es für einzelne Branchen tarifliche Regelungen geben, finden diese Anwendung.
  3. Urlaub wird nach dem Bundesurlaubsgesetz gewährt. Tarifliche Regelungen können beim Urlaub eine Rolle spielen.
  4. Einsatzpläne im Betrieb werden für die Auszubildenden möglichst früh erstellt. Sollte es zu Überstunden im zulässigen gesetzlichen Rahmen kommen, erhalten die Auszubildenden dafür einen Freizeitausgleich. In Ausnahmefällen können Überstunden entgeltlich vergütet werden.
  5. Ein betrieblicher Ausbildungsplan gewährleistet die Vermittlung aller Ausbildungsinhalte des entsprechenden Berufes. Der Auszubildende und sein Ausbilder tauschen sich regelmäßig über den Stand der Ausbildung aus.
  6. Die Auszubildenden werden für den Besuch der Berufsschule vom Betrieb freigestellt.
  7. Das Berichtsheft wird mindestens einmal im Monat vom Ausbilder durchgesehen und unterschrieben. Der Auszubildende soll sein Berichtsheft während der Ausbildungszeit im Betrieb schreiben.
  8. Auszubildende müssen keine berufsfremden Tätigkeiten ausüben.
  9. Die Ausbildungsvergütung wird regelmäßig zu einem festen Stichtag im Monat ausgezahlt.
  10. Die Auszubildenden bekommen alle erforderlichen Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, kostenlos zur Verfügung gestellt.
  11. Die Betriebe unterstützen ihre Auszubildenden umfassend bei der Vorbereitung zur Zwischen- und Abschlussprüfung sowie bei Berufswettbewerben.
  12. Der Umgangston im Ausbildungsbetrieb ist gekennzeichnet durch Offenheit und Wertschätzung gegenüber den Auszubildenden und unter den Mitarbeitern.
  13. Auszubildende werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Sie werden keinen Situationen ausgesetzt, bei denen sie sich geistig oder körperlich überfordert fühlen.
  14. Sicherheitsbestimmungen werden uneingeschränkt eingehalten.
Zugunsten der Lesbarkeit haben wir eine männliche/weibliche Formulierung verzichtet. Sämtliche Aussagen, die männlich formuliert sind, gelten sinngemäß auch für Frauen.
Die Pädagogische Beratung wird im Rahmen des Projekts "Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern" durchgeführt.
Das Projekt "Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern" wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.