Ausbildung

Schlichtungsausschuss

In der beruflichen Ausbildung kann es zu Streitfällen zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb kommen. Falls sich beide Parteien in einem solchen Fall nicht einigen, müssen sie den Schlichtungsausschuss der IHK Ulm anrufen, bevor eine Partei beim Arbeitsgericht Klage einreicht.
Der Schlichtungsausschuss ist besetzt mit einem Arbeitgebervertreter und einem Arbeitnehmervertreter und verfolgt das Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Ein vom Schlichtungsausschuss gefällter und von beiden Parteien anerkannter Spruch oder Vergleich besitzt die Rechtskraft eines Urteils. Sind die Bemühungen des Schlichtungsausschusses vergeblich, so steht der Gang zum Arbeitsgericht offen.
Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist kostenlos. Jede Partei trägt die ihr durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst.
Verfahren:
Die IHK Ulm hat gemäß Berufsbildungsgesetz und Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss für Streitfälle in einem bestehenden Ausbildungsverhältnis errichtet.
Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag tätig, wenn das bestehende Ausbildungsverhältnis bei der IHK Ulm eingetragen ist. Ist der Auszubildende minderjährig, so ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter (Eltern) zu stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der IHK Ulm einzureichen. Der Antrag soll das begründete Antragsbegehren und die zum Verständnis notwendigen Unterlagen in Kopie enthalten.
Die IHK Ulm setzt unverzüglich den Verhandlungstermin fest und lädt die Parteien zur mündlichen Verhandlung.
In der mündlichen Verhandlung werden beide Parteien angehört und eine gütliche Einigung angestrebt. Über das Ergebnis der Verhandlung wird den Parteien eine Niederschrift ausgehändigt.