IHK-Wahl

Die IHK Region Stuttgart ist die Interessenvertretung der Betriebe in der Region. Den Kurs der IHK bestimmen gewählte Unternehmerinnen und Unternehmer in der Vollversammlung und den Bezirksversammlungen. Diese Gremien wählen die IHK-Mitgliedsunternehmen bei der IHK-Wahl.

Wichtige Informationen rund um die IHK-Wahl:

Alle vier Jahre sind die Mitgliedsunternehmen der IHK aufgerufen, ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Vollversammlung und die Bezirksversammlungen zu wählen. Bei der IHK-Wahl hat jedes Unternehmen eine Stimme – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die nächste IHK-Wahl findet 2024 statt. Weitere Informationen finden Sie unter Fragen und Antworten zur IHK-Wahl.

Die Unternehmen bestimmen den Kurs der IHK

So arbeitet die IHK - Übersicht über die IHK-Gremien
Mit Ihrer Beteiligung an der Wahl stärken Sie als Mitgliedsbetrieb die Interessenvertretung der Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung. Weniger Bürokratie, eine geringere Steuerbelastung für Unternehmen, ein innovations- und wettbewerbsfähiger Standort, attraktive Innenstädte – dies sind nur einige Themen bei denen sich die IHK Region Stuttgart für ihre Mitgliedsunternehmen stark macht.
Bei der IHK geben die Unternehmerinnen und Unternehmer die Richtung vor. In der Vollversammlung legen sie die Grundausrichtung der IHK-Arbeit fest, entscheiden über die wirtschaftspolitischen Positionen, die IHK-Finanzen und -Beiträge. Die Vollversammlung als höchstes Gremium der IHK Region Stuttgart spiegelt die regionale Wirtschaft möglichst genau wider: Dort sind sowohl die einzelnen Landkreise als auch die verschiedenen Branchen, ggf. nach Betriebsgrößen, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung repräsentiert. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die IHK die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Region glaubwürdig vertreten kann.
In den Landkreisen Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr nehmen diese Aufgaben gewählte Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen in den Bezirksversammlungen wahr.
Aus der Mitte dieser Gremien werden die IHK-Präsidentin oder der IHK-Präsident und die Präsidentinnen oder Präsidenten der Bezirkskammern gewählt. Präsident/-in und Hauptgeschäftsführer/-in leiten dabei die IHK nach den Beschlüssen der Vollversammlung und im Einvernehmen mit dem Präsidium. Alle Mitglieder von Vollversammlung und Bezirksversammlungen sowie deren Präsidien engagieren sich ehrenamtlich bei der IHK.