IHK transparent

Sind die Sitzungen der Vollversammlung öffentlich?

Sitzungen der Vollversammlung sind für IHK-Zugehörige öffentlich. Teilnehmen dürfen neben Inhabern von Einzelunternehmen gesetzliche Vertreter und Prokuristen von Mitgliedsunternehmen. Der Präsident kann auch andere Unternehmensvertreter, Vertreter der Medien und sonstige Gäste zu den Sitzungen zulassen. Als Öffentlichkeit werden nur Vertreter von Unternehmen zugelassen, die mindestens drei Tage vor der Sitzung angemeldet worden sind.
Ort und Termin von Sitzungen der Vollversammlung veröffentlicht die IHK in ihrem Magazin Wirtschaft und auf ihrer Internetseite. Dort steht auch, für welche Tagesordnungspunkte die Sitzung für Mitgliedsunternehmen öffentlich bzw. ausgeschlossen ist. Diese Entscheidung trifft die Präsidentin auf der Grundlage von Ziffer 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Vollversammlung.
Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, soweit Personal-, Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten Beratungsgegenstand sind oder soweit dies aus Gründen des Datenschutzes erforderlich ist. Die Öffentlichkeit kann darüber hinaus für einzelne Angelegenheiten, bei denen eine nichtöffentliche Beratung zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der IHK oder einzelner Personen notwendig erscheint, ausgeschlossen werden. Die Entscheidung im Einzelfall trifft die Vollversammlung auf Vorschlag des Präsidenten. Anträge auf Zulassung oder Ausschließung der Öffentlichkeit werden in nicht öffentlicher Sitzung beraten.