Unternehmen bestimmen den Kurs

Gremien der IHK Region Stuttgart

Die IHK wird durch ihre Mitgliedsunternehmen getragen: In der Vollversammlung legen 100 gewählte Unternehmerinnen und Unternehmer die Richtlinien der IHK-Arbeit fest, fällen Grundsatzentscheidungen und bestimmen über IHK-Beiträge und -Haushalt. Die Vollversammlung bündelt dabei die Interessen der Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart.
In den fünf Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr nehmen diese Aufgaben insgesamt 210 gewählte Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen in den Bezirksversammlungen wahr.
Die Mitgliedsunternehmen entscheiden alle vier Jahre bei den IHK-Wahlen über die Zusammensetzung dieser Gremien, aus deren Mitte IHK-Präsidium und -Präsident gewählt werden. Jedes Unternehmen hat, unabhängig von seiner Größe, eine Stimme.
Alle Mitglieder von Vollversammlung und Bezirksversammlungen sowie deren Präsidien arbeiten ehrenamtlich. Präsident und Hauptgeschäftsführer leiten dabei die IHK nach den Beschlüssen der Vollversammlung und im Einvernehmen mit dem Präsidium.
IHK-Ausschüsse garantieren Wirtschaftsnähe
Bei der IHK Region Stuttgart bestehen 14 Ausschüsse, die von der Vollversammlung gebildet werden und in die Vertreter von Mitgliedsunternehmen berufen werden. Diese decken die Branchen Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gesundheitswirtschaft, Tourismus und Verkehr ab, beschäftigen sich mit Querschnittsthemen wie Recht, Finanzen und Steuern, Energie, Informationstechnologie, digitale Transformation, Sachverständigenwesen sowie Außenwirtschaft oder beraten und unterstützen die IHK in ihren eigenen Angelegenheiten wie Haushalt und IT-Fragen.
Eine Sonderrolle nimmt der Berufsbildungsausschuss ein, der, paritätisch besetzt mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, die Rechtsvorschriften für die Durchführung der beruflichen Bildung erlässt.
Die Ausschüsse beraten die Vollversammlung und die IHK-Geschäftsführung bei Fachthemen und geben so wichtige Impulse. Mehr als 480 Unternehmerinnen und Unternehmer bringen so mit viel Einsatz ihr Fachwissen aus den unterschiedlichsten Branchen und Betriebsgrößen ein, tragen zur Meinungsbildung der regionalen Wirtschaft bei und unterstützen die IHK bei ihrer Arbeit im Gesamtinteresse der Unternehmen.
Legalität, Objektivität und Unabhängigkeit leiten IHK-Gremien
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hat die IHK gemäß IHK-Gesetz immer das Gesamtinteresse der Mitgliedsunternehmen ihres Bezirks im Auge, muss dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Wirtschaftszweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend berücksichtigen und darf sich nicht von Einzelinteressen leiten lassen.
Neben dieser Unabhängigkeit von Einzelinteressen sind unbedingte Gesetzestreue und Objektivität tragende Werte der IHK. Alle IHK-Mitarbeiter und -Ehrenamtsträger haben sich verpflichtet, sich an diese Grundsätze, die in der Compliance-Richtlinie der IHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 575 KB) niedergelegt sind, zu halten.