Menschen mit Behinderung

Auch (schwer)behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf dem richtigen Arbeitsplatz voll einsatzfähig sein. Viele Unternehmen schätzen das besondere Engagement sowie die hohe Motivation und Zuverlässigkeit dieser Fachkräfte.

Wichtige Anlaufstellen

Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, bekommt finanzielle Unterstützung und kompetente, umfangreiche Beratung und Begleitung durch die Arbeitsagentur, das Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und seine Integrationsfachdienste.
Eine Lotsenfunktion übernehmen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Sie informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind in Baden-Württemberg bei den Integrationsfachdiensten (IFD) angesiedelt.
  • Maßnahme bei einem Arbeitgeber: Praktikum zur Eignungsabklärung
  • Ausbildungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen: Zuschuss für die gesamte Dauer der betrieblichen Ausbildung
  • Probebeschäftigung: Übernahme des Arbeitsentgelts und der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu drei Monate
  • Eingliederungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen sowie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen: Zuschuss zu den Lohnkosten
  • Technische Hilfen: Arbeitsplatzausstattung die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich ist
  • Sonstige Hilfen: Kfz-Hilfe, Arbeitsassistenz
  • Ansprechpartner: Arbeitgeberservice oder kostenlose Arbeitgeberhotline unter Telefon 0800 4555520
  • Behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (hier steht ein technischer Fachdienst zur Verfügung)
  • Finanzielle Zuschüsse für die Neuschaffung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber bei Minderleistung von schwerbehinderten Mitarbeitern/-innen oder wenn eine Betreuung am Arbeitsplatz erforderlich ist
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Ausgleichsabgabe
  • Passgenaue Vermittlung behinderter Arbeitskräfte, Beratung bei Auswahl und Einarbeitung
  • Beratung über finanzielle Zuschüsse bei Einstellung schwerbehinderter Menschen
  • Beratung und Unterstützung bei Leistungsschwierigkeiten, längerer Erkrankungen, Konflikten am Arbeitsplatz, sozialen Anpassungsproblemen, Kommunikationsschwierigkeiten, Abmahnungen, drohender Kündigung

Hilfreiche Informationen

  • REHADAT ist ein Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung – getragen von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den Integrationsämtern, der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vielen weiteren Organisationen. Informiert wird zu Aspekten wie Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Rechtliches, Kontaktdaten, Literatur, Forschung, Statistik, Werkstätten, Ausgleichsabgabe und Weiterbildung.
  • Die Internetplattform „Inklusion gelingt!“ bietet den Unternehmen Handlungsempfehlungen, eine Übersicht der Förderinstrumente, zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden, Praxisbeispiele, Publikationen und Veranstaltungshinweise. Sie wird betrieben von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft DIHK, BDA und ZDH und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt.
  • Die Seite „Menschen mit Behinderung“ des  Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA enthält Informationen, Handlungsempfehlungen und Checklisten zu den Themen Kontakt und Rekrutierung, Ausbildung sowie Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.