Pressemitteilung vom 15. März 2024

BWIHK lehnt geplantes Gleichbehandlungsgesetz der Landesregierung ab

BWIHK-Vize Claus Paal: Zusätzliche Bürokratie bremst unsere Verwaltung

„Wir lehnen das von der Landesregierung geplante Gleichbehandlungsgesetz für Baden-Württemberg ab“, sagt Claus Paal, Vizepräsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) und Präsident der IHK Region Stuttgart, die als Federführung Recht im BWIHK die Stellungnahme zum geplanten Gesetz abgegeben hat. „Wir haben die Sorge, dass durch das Vorhaben Prozesse weiter verlangsamt werden und die Verwaltung irgendwann lahmgelegt wird. Die Behörden sind schon jetzt völlig überlastet, es fehlt an Personal und der notwendigen Digitalisierung. Mit dem geplanten Gesetz kommen aber wieder neue, sehr zeitaufwendige Anforderungen auf die Mitarbeitenden zu.“
Bereits jetzt sind Behörden und Verwaltung durch das Grundgesetz zur Gleichbehandlung von unterschiedlichen Personen verpflichtet. Bislang muss ein Diskriminierungsvorwurf allerdings ausreichend begründet werden, künftig dagegen muss jeder Anfangsverdacht von Behördenseite widerlegt werden. „Durch die Einführung einer faktischen Beweislastumkehr, drohende Schadensersatzpflichten, einzurichtende Ombudsstellen sowie die jährlichen Berichterstattungen wird es bei den Behörden zu zusätzlichen Kosten und zu zusätzlicher Bürokratie und damit zu Verfahrensverzögerungen kommen“, schreibt die IHK Region Stuttgart in ihrer Stellungnahme. „Das macht einen großen Unterschied und wird die ohnehin schon stark überlasteten Behörden weiter lähmen“, so Paal. „Für unsere Mitgliedsunternehmen ist das eine weitere Hürde, denn sie warten schon jetzt viel zu lange auf behördliche Entscheidungen. Dieses Gesetz konterkariert die vermeintlichen Bemühungen der Landesregierung beim Bürokratieabbau und gefährdet den ohnehin aktuell über die Maße belasteten Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.“

Hintergrundinformation

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.