Pressemitteilung vom 21. Dezember 2023

Das ändert sich 2024

Umwelt, Energie, Maut und mehr

Das Jahr 2024 bringt neben guten Vorsätzen für das neue Jahr auch eine Liste gesetzlicher Änderungen für Unternehmen. Im folgenden Überblick sind einige Regelungen, Gesetzesänderungen und neue Gesetze zusammengefasst.

Energieeffizienz

Das neue Energieeffizienzgesetz bringt für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamt-Endenergieverbrauch von 7,5 Gigawattstunden die Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems. Unternehmen mit mehr als 2,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne für Effizienzmaßnahmen entwickeln, veröffentlichen und durch Zertifizierer bestätigen lassen. Diese Unternehmen haben auch Pflichten zur Vermeidung, Reduzierung und Wiederverwendung von Abwärme. Rechenzentren unterliegen spezifischen Vorgaben bezüglich Energieeffizienz, Energiemanagement und Wiederverwendung von Energie.

Gebäudeenergie

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen neu eingebaute Heizungsanlagen künftig mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen, nachgewiesen durch Berechnungen gemäß der DIN V 18599. Es gibt jedoch Ausnahmen, darunter Wärmenetzanschluss, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, solarthermische Anlage, Nutzung von Biomasse, Wasserstoff und Derivaten sowie Hybridheizungen. Die Regelungen treten im Neubaugebiet ab Januar 2024 und sonst ab Juli 2024 in Gemeinden über 100.000 Einwohnern für bestehende Gebäude oder Neubauten im Lückenschluss in Kraft.

CBAM – CO2-Grenzabgabe

Gemäß der neuen EU-Richtlinie CBAM müssen Importeure von emissionsintensiven Produkten ab Januar 2024 erstmals über die Menge und den Kohlendioxid-Gehalt der nach Deutschland eingeführten Güter berichten. Die betroffenen Produktgruppen, darunter Zement, Eisen, Stahl und Aluminium, werden ab 2026 schrittweise besteuert, wobei die Lieferbeziehungen bereits ab 2024 beeinträchtigt werden können.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ab 2024 tritt gestaffelt und abhängig von der Unternehmensgröße die Pflicht zur neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft. Große Unternehmen, die bereits CSR- oder nicht-finanzielle Berichte vorlegen, müssen ab dem 1. Januar 2024 erweiterte Nachhaltigkeitsberichte nach den europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) erstellen und Angaben gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung aufnehmen. In den folgenden Geschäftsjahren werden weitere Unternehmen schrittweise zur Erstellung und Offenlegung erweiterter Nachhaltigkeitsberichte verpflichtet.

Pfandpflicht

Einwegkunststoff-Flaschen mit Milchgetränken (Füllvolumen 0,1 bis 3 Liter) sind ab 1. Januar 2024 an die Pfandpflicht gebunden. Darunter zählen Milch- und Milchmischgetränke mit mindestens 50 Prozent Milchanteil, sowie trinkbare Milcherzeugnisse (Joghurt, Kefir).
Registrierungspflicht bei Einwegkunststoff-Produkten, die erstmals auf dem Markt bereitgestellt oder importiert werden. Die Registrierung erfolgt beim Umweltbundesamt.

EU-Batterieverordnung

Die neuen Regelungen der EU-Batterieverordnung treten am 18. Februar 2024 in Kraft und legen zusätzliche Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler von Batterien sowie batteriehaltigen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen fest. Die Vorschriften werden schrittweise wirksam, und im Jahr 2024 müssen bereits verschiedene Bedingungen wie Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung erfüllt werden. Händler müssen ab Mitte Februar sicherstellen, dass Hersteller registriert sind, eine CE-Kennzeichnung vorhanden ist und alle erforderlichen Informationen, einschließlich Haltbarkeitsunterlagen, Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise, enthalten sind.

Statistik globale Wertschöpfungsketten

Internationale Unternehmen sind ab 2024 verpflichtet, Daten zu für die Statistik zu liefern, die Information zu Verlagerung wirtschaftlicher Aktivtäten abbildet. Im dreijährigen Rhythmus soll eine Stichprobenerhebung durchgeführt werden.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für deutsche Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden. Es verlangt von Firmen die Einführung eines unternehmerischen Sorgfaltsprozesses zur Einhaltung der Menschenrechte, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei direkten Zulieferern. Mittelbare Zulieferer erfordern eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht, bei konkreten Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen. Obwohl kleine und mittlere Unternehmen nicht direkt betroffen sind, entsteht für sie indirekt ein hoher bürokratischer Aufwand, da große Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten weitergeben.

Digital Services Act (DSA)

Ab 17. Februar 2024, gilt der DSA für Anbieter digitaler Vermittlungsdienste mit Niederlassung oder Sitz in der EU. Der DSA ist eine Gesetzgebung der Europäischen Union (EU), die darauf abzielt, die Regulierung von digitalen Dienstleistungen zu aktualisieren und an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Das Ziel ist, digitale Verantwortlichkeiten zu klären und die Rechte der Benutzer zu stärken. Wichtig: Der DSA ist noch im Gesetzgebungsprozess, daher könnten Änderungen am endgültigen Gesetzestext vorgenommen werden.

Maut

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflichtgrenze von 7,5 Tonnen auf mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse gesenkt. Eine „Handwerkerausnahme" wird für Fahrzeuge gelten, die Material und Gerätschaften für handwerkliche Tätigkeiten transportieren oder handwerklich hergestellte Güter ausliefern. Die genaue Mautbefreiung wird von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern abhängen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wird bald Informationen dazu auf seiner Website bereitstellen. „Handwerker“ haben die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge freiwillig bei Toll Collect als mautbefreit anzumelden, wobei die Einzelheiten noch mit dem BALM und Toll Collect abgestimmt werden.
Details, Links und weitere Informationen finden Sie auf der DIHK-Homepage.