Pressemitteilung vom 15. November 2023

Erste Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes treten in Kraft

IHK unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung und mahnt weitere Verbesserungen an

Gute Nachricht für Unternehmen: Zum 18. November treten erste Erleichterungen für die Gewinnung von internationalen Fachkräften in Kraft. „Die Neuregelungen für anerkannte Fachkräfte sind ein wichtiger Schritt, damit die Betriebe schneller mehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Drittstaaten einstellen können. Jetzt gilt es allerdings die Regelungen praktikabel umzusetzen, damit sie auch schnell Wirkung zeigen“, fordert IHK-Präsident Claus Paal.  
Ab 18. November dürfen Fachkräfte aus Drittstaaten mit einem in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss künftig in allen qualifizierten, nicht-reglementierten Berufen arbeiten. Bisher war nur eine Beschäftigung in Berufen möglich, die mit der Qualifikation verwandt sind. Außerdem gibt es jetzt bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Anspruch auf diese Aufenthaltstitel. Zudem werden die Regelungen für die Blaue Karte EU erweitert und die Mindestverdienstgrenzen von 58.400 Euro auf 43.800 Euro gesenkt, bei Berufsanfängern und Engpassberufen wie IT-Fachkräften, Ingenieuren, Ärzten oder Lehrern von rund 45.600 Euro auf 39.700 Euro. Damit kommt dieser attraktive Aufenthaltstitel für eine größere Zielgruppe infrage. Weitere Neuerungen betreffen Berufskraftfahrer, bei denen die Prüfung der notwendigen Voraussetzungen mehr in die Hände der Unternehmen gelegt wird und nicht mehr allein von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird.

Unterstützung im Paragrafendschungel

„Dennoch sind die Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung immer noch viel zu undurchsichtig für die Unternehmen und an viel zu viele Voraussetzungen geknüpft. Wir hatten uns bei der Novellierung des Gesetzes mehr Transparenz und eine Vereinfachung der Regelungen erhofft“, betont Paal. Die Industrie- und Handelskammern bieten ihren Mitgliedsunternehmen Beratung und Unterstützung im Paragrafendschungel an – insbesondere auch beim beschleunigten Fachkräfteverfahren. Hier könnte das Land mit der angekündigten zentralen Stelle für Fachkräftewanderung sehr dazu beitragen, dass das Gesetz wirtschaftsfreundlich und unbürokratisch umgesetzt wird. Claus Paal: „Wir wünschen uns vom Land, dass hierzu schnell ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept vorgelegt wird. Die zentrale Stelle könnte die örtlichen Ausländerbehörden spürbar entlasten und unterstützen und damit beitragen, dass die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland auch gelingt.“
Weitere Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wie die „Erfahrungssäule“ und die „Anerkennungspartnerschaft“ werden zum 1. März 2024 in Kraft treten, der neue Suchtitel mit der „Chancenkarte“ am 1. Juni 2024.
Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels in fast allen Branchen ist die Gewinnung von internationalen Fachkräften ein wichtiger Baustein der Fachkräftesicherung in den Unternehmen. Aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland wird es nicht ausreichen, auf inländische Potenziale wie verstärkte Ausbildung, Aufstockung von Teilzeitbeschäftigten, Qualifizierung Ungelernter oder eine längere Beschäftigung Älterer zurückzugreifen.