Pressemitteilung vom 7. Juli 2023

Fachkräfteeinwanderungsgesetz am 7. Juli im Bundesrat

IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre: Beschleunigung der Verfahren in den Behörden müssen folgen

„Wir haben mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wichtige Lockerungen erreicht. Das ist dringend notwendig, denn der Arbeitskräftemangel ist so dramatisch, dass wir an jeder Stellschraube drehen müssen, um die Situation zu verbessern“, sagt Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der für das Thema Fachkräfte federführenden IHK Region Stuttgart. Für Herre gehört dazu die Möglichkeit, dass künftig Menschen mit ausländischem Abschluss und Berufserfahrung, aber ohne förmliche Anerkennung in Deutschland arbeiten können. Fachkräfte mit Berufsanerkennung dürfen jetzt flexibler eingesetzt und in jedem qualifizierten und nicht nur im erlernten Beruf beschäftigt werden. „Für uns ist wichtig, dass die Betriebe nicht weitere Hürden, sondern mehr Erleichterungen und Spielräume bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland erhalten. Dazu gehört auch die Absenkung der Verdienstgrenzen bei der Blauen Karte, die jetzt auch für beruflich qualifizierte Fachkräfte auf Meister-Niveau angewendet werden kann.“
Allerdings sieht Herre in dem riesigen Regelwerk und den komplexen Verfahren ein Problem. „Allein die Chancenkarte, mit der zur Suche eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes eingereist werden kann, ist so unübersichtlich und mit so vielen Prüfschritten verbunden, dass es zweifelhaft ist, ob sie in der Praxis unbürokratisch umgesetzt werden und eine große Wirkung entfalten kann. Zudem gelten zahlreiche Verbesserungen nur eingeschränkt oder unter bestimmten Voraussetzungen wie Mindestgehaltsgrenzen oder einer Tarifbindung der Unternehmen. Hier hätten wir uns mehr gewünscht.“ Für Herre ist klar: „Alle Neuregelungen helfen nichts, wenn die beteiligten Behörden nicht entsprechend personell ausgestattet und die Verfahren digitalisiert werden. Hier dürfen die Ausländerbehörden nicht allein gelassen werden.“