BWIHK-Pressemitteilung vom 11.05.2023

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – FEG Thema im Bundesrat

BWIHK-Vizepräsidentin Breuning fordert von der Landesregierung Nachbesserungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz
„Die Fachkräftesicherung stellt die Unternehmen vor immense Herausforderungen. Wenn die derzeitige Entwicklung so ungebremst weitergeht, werden in Baden-Württemberg im Jahr 2035 etwa 910.000 Fachkräfte fehlen“, mahnt Marjoke Breuning, Vizepräsidentin des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK). „Das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wir fordern aber von der Landesregierung, dass sie sich im Bundesrat für weitere Verbesserungen im Sinne der baden-württembergischen Wirtschaft stark macht.“ Dazu gehört für die IHK eine grundlegende Vereinfachung der Regelungen, weniger Bürokratie und mehr Transparenz für Unternehmen und Zuwanderungswillige. Derzeit gibt es mehr als 90 Möglichkeiten im deutschen Ausländerrecht, sich in Deutschland aufzuhalten. Diese müssten dringend reduziert und geordnet werden. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet die Chance dafür.
„Es ist ein wichtiges Signal aus Berlin, dass der Bund die Flüchtlingspauschale an die Länder um eine Milliarde Euro erhöht und damit die Digitalisierung der Ausländerbehörden vorantreiben will. Baden-Württemberg muss hier nachziehen, denn andere Bundesländer sind weiter als wir und ermöglichen flächendeckend die online-Antragstellung und digitale Verfahren. Das würde nicht nur die Verfahren beschleunigen, sondern auch die ohnehin stark strapazierten Ausländerbehörden entlasten.“ Das Land Baden-Württemberg könnte darüber hinaus mit der Einrichtung einer oder mehrerer zentralen Ausländerbehörde im Land zu schnelleren, planbaren und besseren Verfahrensabläufen beitragen.
In der Empfehlung der Fachausschüsse für den Bundesrat sind viele Anregungen enthalten, die das Gesetz aus Sicht der Wirtschaft verbessern könnten, zum Beispiel weitere Flexibilisierungen bei der Probebeschäftigung ausländischer Fachkräfte, Erleichterungen für die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche sowie die Abschaffung des Verbots der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/-innen als Leiharbeitnehmer. Der Bundesrat sollte sich dafür stark machen, dass diese und weitere Erleichterungen in das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aufgenommen werden. Entscheidungen über die Eignung der ausländischen Fach- und Arbeitskräfte sollten stärker in die Hände der Unternehmen gelegt und die ohnehin überlasteten Ausländerbehörden und die Bundesagentur für Arbeit von Prüfverfahren entlastet werden. „Nur so kann eine höhere, schnellere und bedarfsgerechtere Zuwanderung von Fach und Arbeitskräften erreicht werden“, betont Breuning.
Im Bereich der Ausbildung gehen die Vorschläge für Breuning nicht weit genug. „Wir vermissen die Möglichkeit für junge Menschen, bereits für ein Langzeitpraktikum zur Ausbildungsvorbereitung einzureisen, um den Ausbildungserfolg besser sicherstellen zu können. Mit der sechs- bis zwölfmonatigen Einstiegsqualifizierung, die im Betrieb auf die Ausbildung vorbereitet, haben wir hier gute Erfahrungen zum Beispiel bei Geflüchteten gemacht. Sie können in dieser Zeit den Betrieb kennenlernen und die Zeit nutzen, um die Sprache zu lernen und sozial Fuß zu fassen. Ähnliches könnten wir uns auch für junge Menschen vorstellen, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen: erst schnuppern, dann Deutsch lernen und am Ende entscheiden.“
Erleichterungen fordert Breuning auch bei der geplanten Anerkennungspartnerschaft: „Während der Zeit der Qualifizierung im Betrieb sollte eine Bezahlung der noch neuen ausländischen Beschäftigten, die noch nicht als Fachkraft eingesetzt werden können und zunächst die Sprache gut lernen müssen, auch unter Fachkraftniveau möglich sein. Ansonsten wären Ungerechtigkeiten gegenüber der Stammbelegschaft vorprogrammiert.“